Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

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Zoll für 100 kg 
in Goldkronen 
allgemein vertragsm. 
552. Bilddruckplatten aus Eisen oder 
unedlen Metallen, Stein, Glas oder 
Holz ........ 
553. 
Werke der Plastik (Statuen, Büsten 
und Tierfiguren sowie Basreliefs 
und Hautreliefs) aus Holz oder 
Stein im Stückgewicht von mehr 
als 5 kg aus unedlem Metall im 
Stückgewicht von mehr als 25 Kg 
frei 
frei 
XLVI. Abfälle. 
554. Dünger, tierische und andere, auch 
künstliche, nicht besonders benannte 
Düngemittel, Holz- und Kohlenasche, 
Knochenasche, Knochenmehl; tote 
Knochenkohle; Thomasschlacke und 
andere Schlacken; Späne von 
Hörnern und Klauen; Blut, flüssiges 
und eingetrocknetes; Tierflechsen; 
Fleischabfälle zu Dungzwecken; 
Ammoniakwasser (Gaswasser), nicht 
angereichert ... ....... .... 
Kalkstickstosf (Kalxiumananamid) 
Kleie, Reisabfälle; Malzkeime; 
Spreu; Rückstände, feste, von der 
Erzeugung fetter Sle, auch ge— 
mahlen; Schlempe, Spülicht; Rüben— 
schnitzel, ausgelaugte. ... . .... 
OAuchen.. 
Treber und Trester ..... 
Abfälle von der Glaserzeugung, auch 
Herdglas, Glas- und Tonscherben: 
Abfälle von Bade⸗ und Pferde 
schwämmen; Leimleder ....... 
Lumpen (Gadern), baumwöllene, 
leinene, wollene und seidene, auch 
555. 
556. 
557. 
558. 
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Frei 
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