Volltext: Zolltarif für das österreichische Zollgebiet [175/179]

4. Anis, Koriander, Kümmel, Fenchel 
Taxra: 18 Kisten, 12 Fässer, 6 Körbe, 5 Ballen 
oder doppelte Fardi, 2 Fardi. J 
5. Pfeffer, gemahlener Paprika, Neu— 
gewürz (Piment) ....... 
Tara: Wie zu Nr. 4 
6. Zimt .... .... 
Tara: 18 leichte Kisten aus Brettern unter 
8 mm Stärke, 20 leichte Kisten mit einem 
äußeren Palmblattgeflecht, 25 schwere Kisten, 
d. i. aus Brettern von oder uͤber 8 n 
Stärke, 26 schwere Kisten mit einem äußeren 
Palmblattgeflecht, 12Fässer, 6Körbe, 5Ballen 
oder doppelte Fardi, 3 Säcke oder Fardi. 
Für gemahlenen Zimt: 10 Kisten. 
7. Sternanis (GBadian), Gewürznelken 
(auch Mutternelken), Muskatblüte 
(Macis) und Muskatnüsse, Ingwer 
Tara: Wie zu Nr. 4. Für Gewürznelken: 
6 doppelte Fardi. J 
8. Kardamomen, Safran, Vanille ... 
Tara: Wie zu Nr. 4. — 
Anmerkung: Waren dieser 
Klasse in Packungen für den Klein— 
verkauf unterliegen einem Zoll— 
zuschlag von 15 vom Hundert. 
Bemerkung. Als Packungen 
für den Kleinverkauf find Pakete, Dosen, 
Schachteln, Kistchen u. dgl. anzusehen, 
die einzeln 1kg oder weniger enthalten. 
11 
Zoll für 100 kg 
inGoldkronen 
allgemein vertragsm. 
20 — 
125 —- 
200— 
300 — 
700- 
III. Südfrüchte. 
Allg. Bem. In Zucker, Honig, Ol oder 
sonst eingelegte, dann überzuckerte Südfrüchte, 
Nr. 1060 oder 10o7. 
9. Feigen: 
a) frisch. . ... .. ...... 
b) getrocknet: 
1. in Schachteln, Kistchen oder 
Körbchen .. 
— 9 
20— 
50 —
	        
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