Volltext: Organisations-Statut des städtischen Gymnasiums in Wels

Organisationsstatut 
des 
städtischen Gymnasiums in Wels. 
I. Zweck, Name und Unterrichtssprache der Anstalt. 
§ 1. 
Das städtische Gymnasium in Wels wurde zufolge del- Be 
schlusse des Gemeindeausschusses vom 26. Juli 1900 und 6. Februar 
1901 zum Gedächtnis an die Feier des siebenzigsten Geburtstages 
Seiner Majestät des Kaisers Franz Josef I. errichtet und hat den 
Zweck, Jünglinge zum Eintritte in ein Obergymnasium oder in 
eine andere gleichgestellte Lehranstalt zu befähigen. Seine Aus 
gestaltung in ein Obergymnasium bleibt vorbehalten. 
§ 2. 
Die Anstalt führt den Namen „Städtisches Gymnasium in 
Die Unterrichtssprache ist Deutsch. 
II. Mittel der Anstalt. 
§ 4. 
Die Anstalt wird von der Stadtgemeinde Wels errichtet 
und erhalten. Die Auslagen werden bestritten : 
1. Aus dem durch Beiträge von Spendern gebildeten Gy- 
mnasialfonde. 
2. Aus den von der Sparcasse in Wels gewidmeten Bei 
trägen. 
3. Durch das auf Grund des § 28 der Statuten von den 
Schülern der Anstalt einzuhebende Schulgeld, sowie durch die 
Aufnahmsgebüren und Lehrmittelbeiträge.
	        
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