Volltext: Darstellung der That des am 2. August 1860 in Wels wegen der vollbrachten Verbrechen des Meuchel- und Raubmordes und der Brandlegung durch den Strang hingerichteten Sebastian A.

und kaufte sich eine silberne Sackuhr. Auch am 21. November v. I. findet er sich 
in Wirthshäusern ein; am 22. November gelang es bereits der k. k. Gendarmerie 
ihn auf der Straße unweit Gmunden zu verhaften, und dem Untersuchungsgerichte 
Gmunden zu überliefern. Sebastian A. zeigte sich längere Zeit gänzlich verstockt, 
und verlegte sich auf hartnäckiges Läugnen. 
Endlich am 3. Februar d. I. gestand er den Mord an A. V. auf die be 
reits angegebene Weise; die Brandlegung läugnete er jedoch immer fort; es lagen 
jedoch auch dießfalls so gewichtige Verdachtsgründe vor, welche keinen Zweifel übrig 
ließen, daß er das Häusel in Brand gesteckt habe, um dadurch die Spuren des Mor 
des zu vertilgen. Nach Ablegung des Geständnisses des Mordes wich die Verstocktheit 
des Sebastian A. und erwachte sein Gewissen immer mehr, und nach der bei diesem 
f. k. Kreisgerichte am 7. Mai d. I. gegen ihn stattgehabten Schlußverhandlung stellte 
sich unter dem erhebenden Zuspruch des würdigen Priesters tiefe Reue und Ergebung 
in sein Schicksal ein. 
Das über Sebastian A. rechtskräftig gefällte Urtheil lautete: 
Sebastian A. ist der vollbrachten Verbrechen des meuchlerischen Raubmordes 
und der Brandlegung schuldig, und mit dem Tode durch den Strang zu bestrafen. 
Dieses Urtheil wurde ihm am 31. Juli 1860 kundgemacht, und am 
2. August 1860 an ihm vollzogen. 
K. K Kreisgericht Wels, 
am 2. August 1860. 
Druck von Joh. Haas in Wels.
	        
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