Volltext: Das Schützenwesen in Ried i. I.

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pfunb Pfennige mehr Strafe zu zahlen. Da wir in dieser 
Aufforderung das erste Mitgliedern erzeichnis der 
Schützengesellschaft besitzen, soll es hier wiedergegeben werden. 
Ls waren: Johann Georg Zunhamber, Lebzelter; Elias 
Störzinger, Leinwandhändler; Franz Trauner, Bierbräu; 
Johann Weiß, Turnermeister; Aonrad Asenhamber, Müller; 
Franz Ahämel, Bader; Johann Georg Aleber, Tenorist; 
Aonrad Schramb, Formschneider; Franz Josef Mair, Glaser; 
Sebastian Emkh, Glaser; Josef Ellepeckh Säinerwiit; Nicolaus 
Lambpruckher, Lederer; Andres und Felix Dobler, beide 
Bäcker; Michael Wierer, Bierbräu; Ambrosius Wollmair, 
Bierbräu; Gotthardt Andorffer, Metzger; Abraham Jung» 
würth und beide Söhne Wiesenberger. 
Noch in demselben Jahre erreichten die Schützen wieder 
einen Vorteil, indem ihnen der Rat einen Grund abtrat, 
mit dem wahrscheinlich die Schießstätte vergrößert wurde?- 
In derselben Urkunde verspricht auch der Rat, er wolle 
die jungen Bürger und die alten Schützen anhalten, daß sie 
fleißig auf die Schießhütte kommen und dem Schießen ab 
warten sollen. Er verspricht ferner, dafür zu sorgen, daß 
künftighin die Düngerhaufen und andere Unfläterei bei der 
Schießhütte beseitigt werden sollen. Daß das nicht über¬ 
flüssig war, sehen wir ja z. B. aus einer Alage aus dem 
^ahre lFolio 69), in der der Bierbrauer Trauner und 
der Müller Miringer sich beschwerten, daß durch die Schweine 
der sämtl. Bäcker und Müller auf den Gründen des Markles 
bei der Schießhütte und um die Gräben herum fast täglich 
unleidlicher Schaden geschähe. . 
Mit dem neuen Jahrhundert kam ein neuer Krieg: 
der spanische Erbfolgekrieg. Schon seit NOs stand der Acnser 
im Aampfe mit Frankreich, und als sich \702 Max Lmanuel 
von Bayern für Frankreich erklärte, wurde auch Bayern in 
den Aampf hineingezogen. Damit wurde eine neue Organi¬ 
sierung der Landfahnen nötig, Ried war der hauptsammelplatz 
für die Gerichte Ried und Fridburg. Am 25 September 
lRatsprot., Folio 8P lief ein Befehl ein, nach dem nun 
i) vgl. den V. Abschnitt dieser Schrift.
	        
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