Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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Handel und Gewerbe des Marktes Obernberg. 
Um den Bürgern von Obernberg bei der isolirten Lage 
des Marktes in Baiern stets Brod zu verschaffen, musste Handel 
und Gewerbe sorgsam gepflegt werden, besonders wenn der 
Markt noch ausserdem gegen das Ausland gesperrt war. 1530 
sperrte Baiern den Getreidekauf; 1570 abermals. 1592 beschwerte 
sich der passauische Bat und Pfleger von Obernberg Paul Achaz 
von Aham, dass der unnachbarliche Landrichter Paul Pronner 
von Mauerkirchen die Bauern strafe, welche Getreide nach 
Obernberg verkaufen. 1600 war der Markt der leidigen Infec- 
tion wegen bannisirt; es durften die Victualien nur bis an die 
Plätze gebracht werden, an welchen Wachen standen; die Za- 
lung musste eine Person an gesunden Arten übernemen. 1650 
und 1699 war der Markt abermals aus derselben Ursache banni¬ 
sirt. Um durch diese Massregeln nicht zu hart betroffen zu 
werden, musste man stets seine Sorge auf den Bestand eines 
tüchtigen Gewerbestandes im Markte richten. 
Der passauische Hofrat verordnete unter 19. Juli 1774 auf 
Betreiben des obernberger Marktgerichtes, dass in Zukunft die 
Bürgerssöhne nach Erlernung eines Handwerkes sogleich wenig¬ 
stens auf drei Jahre in die Fremde gehen sollten, ausser es 
würden nach Verschiedenheit der Handwerksgewohnheit weniger 
oder mehr Jahre erfordert. Wenn ein Bürgerssohn nicht nach¬ 
zuweisen im Stande ist, nach Erlernung der Handtirung ordent¬ 
lich gewandert zu sein, so sollte er, andere erhebliche Ursachen 
ausgenommen, weder auf seines Vaters oder eines Andern Werk- 
stätte zugelassen werden. Die Heranziehung tüchtiger Bürger 
und Professionisten wird als Grund dieser früher schon be¬ 
standenen, aber aus Fahrlässigkeit ausser Acht gelassenen An¬ 
ordnung angegeben und ausserdem sollten die Bürgerssöhne in 
der Fremde auch ihre Rohheit abstreifen. 
Zum Nutz und Frommen der Gewerbe hatten die In¬ 
nungen auch ihre eigenen Rechte und Privilegien, welche vom 
Fürsten bestätigt sein mussten. 1780 liessen sich die neun 
obernberger Handwerkszünfte — Nauflezer, Brauer, Bäcker, 
Fleischhacker, Schneider, Schuhmacher, Tuchmacher, Schreiner, 
Schlosser und Schmide — unter des Fürsten eigenhändiger
	        
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