Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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langt, wie hoch sich die Kosten der Einrichtung eines weissen 
Bier-Brauhauses in der oberhamerischen Behausung belaufen dürf¬ 
ten, worauf denn auch wirklich daselbst ein fürstliches weisses 
Bier-Brauhaus errichtet wurde; die völlige Instandsetzung der 
Brauerei geschah 1687, in welchem Jahre mit Beihilfe der Pfleg¬ 
gerichtsuntertanen der Neubau des fürstlichen Brauhauses voll¬ 
endet worden ist. 
Dieses fürstliche weisse Bier-Brauhaus erhielt im Laufe der 
Zeit mehrere bedeutende Privilegien. Unter 29. Juli 1639 wurde 
von der Hofkammer gestattet, dass die Wirte in der rüdenburger 
Herrschaft beim weissen Bier Lagwerke und Hochzeiten halten dürf¬ 
ten, der Wirt zu Neurating erhielt dagegen den Auftrag, dass er 
das weisse Bier in Obernberg nemen solle. Unter 14. August 1645 
verbot die Hofkammer das Hereinführen des Bieres von Kazen- 
berg nach Obernberg, verwilligte jedoch den Brauern daselbst, 
nach der Verleutgebung des Märzenbieres weisses Bier aus dem 
fürstlichen Brauhause ausschenken zu dürfen. Am 21. August 
1666 ergieng an die Brauer zu Gunsten der weissen Bier-Wirte, 
welche das Bier vom herrschaftlichen weissen Brauhause nemen 
mussten, das Verbot des weissen Bier-Zäpfelns. Von Zeit zu 
Zeit wurde im fürstlichen Brauhause auch braunes Bier gesotten, 
wenn nicht die Bierzäpfler die Bewilligung erhielten, bei den 
braunen Bier-Brauern das ihnen notwendige braune Bier abzu- 
nemen. Für gewöhnlich mussten aber die sämmtlichen Wirte 
zu Obernberg ihr Bier aus dem herrschaftlichen Brauhause ne¬ 
men, da dieses selber kein Bier schänkte, während die bürger¬ 
lichen Brauer die Ausschank ihres Bieres selbst betrieben. 
1793 erhob sich darüber Streit; drei Marktwirte wollten das 
Bier nicht mehr vom herrschaftlichen Brauhause beziehen; die 
Herrschaft klagte , das Marktgericht erkannte jedoch dieser die 
Verpflichtung der Wirte ab, die Herrschaft appellirte, der Aus¬ 
gang ist unbekannt. 
1792 wurde das fürstliche weisse Bier-Brauhaus versteigert; 
es kam in Privathände; nach und nach verlor es die alten 
Rechte; in den letzten Decennien gieng es ganz ein. 
Die Verwaltung des weissen Bier-Brauhauses oder des so¬ 
genannten Brauamtes führten die Mautner und später, als das 
Mautamt dem jeweiligen Pfleger übertragen wurde, das Pfleg¬ 
gericht.
	        
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