Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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nach den in der „Malefizlade“ liegenden Acten stets einem 
Stadtrichter zu Passau um einen Züchtiger oder Scharfrichter 
zugeschrieben werden müssen, wenn Leute observatis torturae 
generalibus nach Anleitung Carolinarum constitutionum zu ver¬ 
hören waren. Das Marktgericht übte die niedere Gerichtsbar¬ 
keit über die Bürgerschaft, musste aber Maleficanten auch an 
das passauische Pfleggericht ausliefern. 
Von den Pröpsten zu Obernberg erscheinen 
urkundlich: 
Chunrad von Draehsel- 
heim der Probst ohne Beisatz des 
Ortes; der Context derUrkunde „und 
der burgar zu Obernberg genuoch“ 
deutet jedoch auf Obernberg1) 
Wernhart von Kirchsteig, 
Probst von Obernberg2) 
Ein Ungenannter „probst 
von Obernperg“3) 
9. Sept. 1281. 
14. Sept. 1296, 1304. 
Chunrat Stockheimer 
Lyebel von Ibenperg 
Steffan Sachaimer 
Lienhart Talhaimer . 
Wolfgang Matsear 
Heinrich Stokher4) . 
Haunstock5) 
Heinrich Stokher6) . 
23. August 1309. 
5. Januar 1383. 
27. Juli 1389. 
24. August 1398. 
2. Sept. 1394. 
5. Febr. 1396. 
26. Juni 1405. 
1422. 
17. Juni 1424. 
21. März 1431. 
2. Sept. 1434. 
10. August 1436. 
14. Oct. 1464. 
') Mon. boic. 29., II., 537. 
2) Mon. boic. 29., II., 587. 
3) Urk. B. V., 23. 
4) Erscheinen säinmtlich in reichersberger Urkunden. 
5) Mon. boic. V., 528. 
6) ln einer reichersberger Urkunde.
	        
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