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Zehentner zu Obernberg, gegen das Begräbnisrecht in der
Pfarrkirche daselbst, welches ihm der Kirchherr Veit Strobl mit
Richter und Rat ertheilte, 26 fl. 2 ß dh rheinischer Münze zum
Gotteshause Fronleichnam „und zur Aufpauung der Lateinischen
Schuell daselbs, so zw vorgedachtem Gotshauss gehörig“ ’). Die
lateinischen Schulmeister wie auch ihre Collegen, die deutschen
Schulhalter gehörten meist zur Classe der „wandernden Schützen“,
ertheilten Unterricht in den Anfangsgründen der lateinischen
Sprache, Lesen, Sehreiben und Rechnen, bereiteten talentirtere
Knaben auf die höheren Studien vor, unterrichteten sie im Mi-
nistriren am Altäre, in der Musik und im Gesänge, besorgten
nebenbei das Amt eines Organisten, sangen mit der Geistlich¬
keit den Choral, wofür sie auch von der Pfarrkirche und den
Stiftungen gewisse Emolumente bezogen<i). Der Religionsunter¬
richt wurde durch den Pfarrer oder einen seiner Cooperatoren
in der Kirche ertheilt. — Um 1762 fing man nach einem uns vor¬
liegenden Berichte von Richter und Rat ddo 28. April d. J. in
Obernberg zwei oder drei Wochen nach Ostern wie von alters-
her mit der Kinderlehre an und setzte sie bis Michaeli fort,
wenn nicht ein Kirchtag einfiel; Pfarrer und Kaplan gjengen am
Freitag vormittag in die Schule. Desgleichen wurde auch zu
1) Org. Perg. im Stiftsarchive zu Reichersberg.
2) Um 1660 war das Einkommen des Organisten zu Obernberg
folgendes:
Wöchentliche Besoldung 30 kr., jährlich 26 fl. — kr.,
Wöchentliches Kostgeld 5 ß, jährlich
durch 52 Wochen . . . . 58 fl. 30 kr,
Besoldung für den Buben, „so die Blass-
pälckh zeucht“ 3 fl. — kr.,
Summa
87 fl. 30 kr.
Das Einkommen war also vertheilt:
Vom Gotteshaus Fronleichnam jährlich
16 fl. — kr.,
von der Frühmesse ....
16 fl. — kr.,
vom Johannesbeneficium
16 fl. — kr.,
vom Spital
20 fl. - kr.,
von der Nauflezerzeche
8 fl. — kr.,
von der Bäckerzeche ....
7 fl. 30 kr.,
vom gemeinen Markte ....
4 fl. - kr.,
Summa 87 fl. 30 kr.