Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

205 
Eingabe an den geistlichen Rat ddo 13. April der Naufiezer an. 
1778 wurde die Nauflezerzehrung durch den geistlichen Rat auf 
12 fl. festgesetzt. Drei Jahre darauf kamen die Zechmeister der 
Naufiezer wieder bittlich ein, es möchten doch 24 fl. aus der 
Kirchencasse von St. Nikola für die Zehrung bewilligt werden; als 
Grund hiefiir führten sie dieThatsache an, dass durch die Malzeit 
der in den Nauflezern selbst und ihren Kindern gährende Zorn, 
Hass und die daraus entstehenden Thätlichkeiten vermindert 
würden; der geistliche Rat aber entschied unter 7. Juni 1781, 
dass er nicht begreifen könne, warum das Gotteshaus St. Nikola 
zur Beseitigung eines solchen Frevels zu seinem Schaden Geld 
für junge Leute vorschiessen solle; es bleibe bei der einmal ange¬ 
setzten Summe von 12 fl. Unter österreichischer Herrschaft wur¬ 
den die Zehrungen von der Kirche wegen gänzlich abgeschafft. 
Zur Zeit des Kaiser Joseph II. sollte auch für die Kirche 
St. Nikola am Urfar das letzte Stündlein schlagen. Im Auf¬ 
träge des Kreisamtes ddo 3. März 1786 musste nämlich von 
derselben in Beisein des Dechantes von Mauernberg ein ge¬ 
naues Inventarium aufgenommen werden, da die Sperrung bean¬ 
tragt war. Am 8. April d. J. wurde das Gebäude vom Maurer¬ 
meister Johann Froschauer und vom Zimmermeister Ferdinand 
Keindl ausgemessen, das Inventar aber am 2. August aufge¬ 
nommen. Das Pfleggericht wünschte die Belassung der Kirche, 
da sie grösstentheils von Nauflezern erhalten werde; würde die¬ 
selbe gesperrt, so müssten diese an Sonn- und Feiertagen der 
Salzfuhren wegen den Gottesdienst unterlassen; zudem wäre in 
einem volkreichen Markte eine zweite Kirche notwendig, be¬ 
sonders wenn das Unglück eines Brandes über die Pfarrkirche 
komme; den Grund, auf welchem die Capelle stehe, hätten die 
Nauflezer gekauft; das transportable Kirchengeräthe werde auf 
102 fl. 18 kr. angeschlagen; was man zu St. Nikola entbehren 
könne, da wöchentlich dort nur ein Gottesdienst gehalten werde, 
möge man der sehr armen Pfarrkirche zutheilen. Nach Regie¬ 
rungsverordnung ddo 22. Oct. 1788 wurde in Beisein des 
Propstes und Ruraldechantes Ambros Kreuzmayr von Reichers- 
berg, des Pfarrers, Pflegers und der zwei Zechpröpste abermals 
ein Inventar aufgenommen, welches keine besondere Merkwür¬ 
digkeit aufweist ausser einem grossen und kleinem silbernen 
Kelch. Diesmal rettete sich die Kirche.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.