Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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Weil die Capelle von den Nauflezern als Bruderschaft erhalten 
wurde, so walte man keine andern Bürger zu Zechpröpsten als 
Salznaufiezer, welche 10 bis 12 Jahre bei diesem Amte bleiben 
mussten, je nachdem sie dazu tauglich waren. Die zwei Zech- 
pröpste und der fürstliche Mautner hatten allein die Schlüssel 
zur Nauflezerschreine, welche beim Mautamte in einem eigenen 
Kasten aufbewahrt wurde. Ausser dem vorhandenen Gelde be¬ 
fanden sich in der Zechlade alte „unleserliche“ Briefe, die ewi¬ 
gen Gilten betreffend, von denen aber trotz Nachfrage nichts 
mehr aufgefunden werden konnte. Ohne Vorwissen der Zech- 
pröpste durfte kein Geld ausgeliehen werden, besonders an nie¬ 
mand andern als an arme Nauflezer. 
Am Nikolaitage und zu Kirchweih war feierlicher 
Gottesdienst in St. Nikola. Laut Kirchenrechnungen wur¬ 
den an diesen Tagen der Pfarrer, die Gesellpriester und der 
Schulmeister beim Mautner zur Tafel gezogen. 1740 erbot sich 
der Turnermeister Johann Gottfried Endl, am Vorabende des 
Kirchweihfestes bei der Vesper und am Tage selbst mit Trom¬ 
peten und Paucken wie den übrigen Instrumenten durch seine 
Gesellen in St. Nikola aufspielen zu lassen; wo früher nur eine 
schlechte Musik von dein Organisten und den Adstanten allein 
aufgeführt worden ist; unter 16. Mai d. Js. wurden hiefür vom 
geistlichen Rate zu Passau nur 4 fl. bewilligt. Dermalen wird 
nur mehr an dem Freitag jeder Woche zu St. Nikola eine hei¬ 
lige Messe gelesen. 
Erst vor einigen Jahren wurde die einst bestandene feier¬ 
liche Procession zu Fronleichnam bei St. Nikola am Urfar 
aufgelassen. Um 1701 war den Fahnenträgern beim Fronl$ich- 
namsumgange zu Brod und Bier l fl. aus der Zechschreine be¬ 
willigt; ausserdem hielten die beiden Zechpröpste mit den grossen 
und kleinen Nauflezerbuben — damals 32 — eine Malzeit. Jeder 
Bube erhielt ein Viertl Bier und für 2 kr. Brod; in die Küche 
kamen für einen 9 kr.; zusammen trafen jeden Buben 16 kr.; zur 
Besserung der Zehrung gab der Pflegsverwalter damals für jeden 
Buben noch 3 kr.; auf den Tisch kam ein Viertel Wein; die 
Zechpröpste und der Messner hatten jeder zwei Kandel alten 
Wein, Bier und Brod; in die Küche verzehrten sie 3 fl. 15 kr.; 
der PflegsVerwalter bekam auch ein Kändl alten Wein und um 
2 kr. Brod. 1762 wurde aber vom Fürsten die althergebrachte Zeh-
	        
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