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liehe altare portatile aufgestellt werden dürfe, da der Altarstein
beim Brande zersprungen sei und der Pfarrer die Heilthümber her¬
ausgenommen habe; die Weihe könnte, meint der Mautner, noch
verschoben werden, „wenn dieselben (der Weihbischof) etwa ohne-
das bei dem Lobwirdigen Closter Reyrsperg die Kirche weyhen
bey disem Capelei auch die heilige Weyung verrichten thetten.“
Ausser den Aenderungen, welche am gothischen Baue bemerk¬
bar sind, deutet noch die Jareszal 1634 am Portale auf das
grosse Brandunglück]).
Die innere Einrichtung betreffend kann nur wenig ange¬
führt werden. 1711 waren die Kirchenstüle und die Kanzel
ganz verfault, dass der Aufgang zu derselben für das Kirch¬
weihfest d. Js. mit Pflöcken in die Erde befestigt werden musste.
Der zur Aufstellung einer neuen Kanzel verfasste Voranschlag
wurde jedoch vom geistlichen Rate nicht bestätigt, sondern nur
bewilligt, dass vom Salzamte 50 fl. gegen Abrechnung bei der
Nauflezerzeche auf eine einfache Kanzel ohne Zieraten aufgewen¬
det werden dürfen, da die Kanzel das Jahr hindurch nur selten
benützt würde; 1720 wendete man aus der Kircliencasse 60 fl.
für die Fassung der Kanzel auf, welche der bürgerliche Maler
Johann Sebastian Spangenberger besorgte. 1797 wurden in der
Kirche kelheimer Platten gelegt und die Stüle verbessert.
1697 bekam die Pfarrkirche Obernberg eine neue Orgel;
das alte Werk dagegen wurde nach St. Nikola transportirt und
lag daselbst viele Jahre, bis es nahe gänzlich verdarb. 1711
stellte der Pfleger beim geistlichen Rate in Passau die Bitte,
die noch vorhandenen Pfeifen „zu dem kleinem in St. Nikolai-
Capellen stehenten Werkl appliciren zu dürfen“; aber erst 1751
wurde vom Weinwirte Johann Jakob König gegen Darangabe
der alten Orgel, des vorhandenen Werkels und 60 fl. eine neue
Orgel aufgestellt, vom Maler Franz Johann Rottmayr gefasst
und vom bürgerlichen Bildhauer Hans Michael Terger das
Laubwerk dazu geschnitzt.
Die Glocken wurden nach dem Brande 1636 gegossen;
sie wogen 460 Pfund und kosteten 140 fl.; bei der Weihe sind
an den Weihbischof 3 fl., an den Kaplan 1 fl., an den Secretär
l) Vgl. dazu die Innung der Nauflezer insbesonders Punct 13. der
Nauflezerordnung II., 90.