Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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der Marktgemeinde auf das Frühmessbeneficium 
präsentirt und am 4. Juli 1871 als Frühmess- 
beneficiat angestellt 1871. 
Das Georg Keindl’sche Beneficium. 
Georg Keindl, Ratsbürger, Vicerichter und Bierbrauer 
zu Obernberg, ein edler Mann, dem die Nachwelt zu ewigem 
Danke verpflichtet bleibt, stiftete am 12. Dec. 1720 zur heiligen 
Fronleichnamspfarrkirche in Obernberg einen Beneficiateli, wel¬ 
chen er zu seinen Lebzeiten selbst präsentiren will, nach seinem 
Tode aber vom Ordinariate zu Passau aufgestellt werden soll, 
in der Absicht, dass derselbe täglich um 7 Uhr früh, an Sonn- 
und Feiertagen aber nach der Predigt und zwar wöchentlich 
fünfmal auf die Meinung des Stifters die heilige Messe lese; 
Mittwoch und Freitag sollen dem Beneficiateli frei verbleiben. 
Die einzelnen Puncte des Stiftbriefes lauten: 
1. Der Stifter fundirt zum Unterhalte des Beneficiateli 
6000 fl. R. M. zu vier von 100 Interessen, welche quartaliter 60 fl, 
jährlich 240 fl. von der Hofkammer oder, wo sonst das Capital von 
Ordinariatswegen anliegt, durch das Pflegarat zu Obernberg einem zeit¬ 
lichen Beneficiaten für die fünf wöchentlichen heiligen Messen 
ausbezalt werden sollen, in der Weise, wie es sich ein jeweiliger Landes¬ 
fürst und Bischof zu Passau nach dem ihm gebührenden freien Ver¬ 
leihungsrechte wird angelegen sein lassen. 
2. Zur bessern Subsistenz eines Beneficiaten hat der Stifter ein 
Haus mit Garten am Kirchsteige erkauft und baulich hergestellt, 
er erlegt ausser dem Stiftungscapital von 6000 fl. noch 1000 fl.; hievon 
sollen 300 fl. zur Herhaltung des Beneficiatenhauäes gewidmet sein, 
dass die davon fallenden Interessen in einer eigenen Rubrik der Pfarr- 
gotteshausrechnung vorgemerkt und daraus die Reparaturen des Bene- 
ficiatenhauses bestritten werden sollen; das übrige Capital hat für grös¬ 
sere Baufälligkeiten am Hause unverrückt beisammen zu beiben; sollte 
aber das Haus in Folge Fahrlässigkeit eines zeitlichen Beneficiaten durch 
Feuer oder auf andere Weise Schaden leiden, so müsste er denselben 
ersetzen, insoweit er daran Schuld trägt. 
3. Soll die Pfarrkirche von 400 fl. aus dem Capitale von 1000 fl. 
die jährlichen Interessen für Opferwein, Paramente undBeleuch- 
tung beziehen. 
4 Die Interessen von den übrigen 300 fl. gehören dem Benefi¬ 
ciaten, Pfarrmessner und Ministranten, und zwar dem ersten 
4 fl., dem zweiten ' 6 fl., dem dritten 2 fl., so dass der Bénéficiât im 
Ganzen 244 fl., der Messner 6 fl , der Ministrant 2 fl. alljährlich vom
	        
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