Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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abend d. i. 7. Mai 1483 durch den Dechant Valentin Perneck, 
dem Official, Domherrn und Statthalter zu Passau, Sigmund 
Vogthofer, also entschieden wurde: 
Jeder Frühmesser soll von den Bürgern zu Obernberg 
mit Wissen und Willen eines Pfarrers daselbst aufgenom¬ 
men werden und im Pfarrhof vom Kirchherrn Speise und Wohnung 
erhalten, darum die Bürger dem Pfarrer oder seinem Vicar 24 Pfund 
Pfennige reichen. Da aber der Kirchherr jetzt einen Frühmesser ohne 
der Bürger Willen aufgenommen, demselben das Predigen sammt der 
Schule anbefolen hat, was zu viel erscheine, so wird hiemit entschie¬ 
den, dass in Zukunft der Kirchherr, seine Nachfolger oder Vicare und 
die Bürger zu Obernberg mit einander einen Frühmesser aufnemen sollen, 
den sie beiderseits tauglich finden. Der Frühmesser soll alle Tage 
entweder selbst oder durch einen andern zur rechten Zeit und nach 
altem Herkommen die Frühmesse halten, von den Feiertagen aber auf 
einen andern Tag verlegen nach des Kirchherrn Willen, damit er am 
Opfer keinen Abgang habe. Auch soll der Frühmesser die Schule treu¬ 
lich ausrichten und verwesen, dagegen ihm auch jährlich die Summe 
Geldes zu rechter Zeit und nach altem Herkommen gereicht werden; 
die Predigt sollen aber der Kirchherr, seine Nachfolger oder Vicare 
entweder selbst oder durch ihre Gesellen und Kapläne halten, der Schul¬ 
meister oder Frühmesser damit nicht beladen sein. Den Messner 
mögen der Kirchherr und die Bürger mit einander aufnemen, der ihnen 
dazu füglich gedünket; der Messner soll sein Amt treulich verwesen, 
dem Pfarrer gehorsam und gewärtig sein in allen Dingen, die zur Kirche 
gehören; wenn er aber das nicht thäte, so sollen die Bürger nicht mit 
ihm gegen den Pfarrer halten, sondern einen andern aufnemen, der zu 
dem Amte nutz- und tauglich ist. Damit die Bürger keine Ursache zur 
Klage haben, soll der Kirchherr oder Vicar die Wochenmesse') 
treulich halten. 
Alle Forderungen und Zusprüche von früher sollen aufgehoben 
und der Theil, welcher den einen oder andern Artikel des Spruchbriefes 
nicht in Erfüllung brächte, der Strafe verfallen sein. 
Mehrere Jahrzehnte darauf geriet die Frühmessstiftung 
besonders zur Zeit der Reformation in gänzlichen Ver¬ 
fall. Zwar stiftete Wolfgang Ortenfelder, Bader an der Gurten, 
noch um 1570 das Tülpgütl zu Neurating, über dessen Grund¬ 
herrlichkeit der Markt um 1590 mit dem Pfleggerichte einen 
Streit erhob, dessen Ausgang nicht bekannt ist, zur Pfarrkirche 
zu Obernberg, dass bei der Frühmesse seiner wie anderer Wol- 
thäter gedacht werde; allein die Brudermesse war schon lange 
abgekommen, auch bestand für die Frühmesse kein eigener Be- 
lj Vom Stifter dieser Wochenmesse ist nichts bekannt.
	        
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