Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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genden Säculums. Ganz gleiche Bauformen mit dem Presby¬ 
terium zeigt das linke Seitenschiff, ein Zeichen, dass dasselbe 
auch an Alter dem Presbyterium am nächsten komme. Im 
linken Seitenschiffe steht von altersher der Liebfrauenaltar, an 
welchem die Brüder U. L. Frauenzeche bereits im 15. Jahrhun¬ 
derte durch den Bruderschaftskaplan den Gottesdienst halten 
Hessen. Das rechte Seitenschiff hat durch den Brand von 1640 
bedeutend gelitten und zeigt nur mehr an dem der Annacapelle 
zuliegenden Theile die spätgothischen Bauformen. Die Capellen 
im rechten Seitenschiffe scheinen nicht zu gleicher Zeit, sondern 
erst nach und nach errichtet worden zu sein. Nach seiner letzt¬ 
willigen Anordnung ddo 10. August 1436 schaffte Hans Kuchler 
zu Friedburg das Gut im Winkl zu Würting „zu der neuen 
Cappeln zur negst den Gottes Leichnams Kührchen zu Obern¬ 
berg gelegen“1). Das Hauptschiff der Kirche hatte seit alten 
Zeiten nur einen ebenen Plafond aus Holz. Um 1607 beschloss 
die Bürgerschaft, ein gewölbtes Langhaus zu erbauen. Laut 
Schuldschein vom 26. Mai d. Js. namen Richter und Rat 200 fl. 
rheinisch guter Münze von der St. Johanneszeche „zur Gewölb: 
unnd Erpauung des Lanckhhauss auch sonst zur restauration 
obgedaehtens Gotteshaus.“ Da aber diese Summe noch nicht 
hinreichte, um das Unternemen auszuführen, baten die Bürger 
1613 abermals, vom Einkommen der im Schlossgarten an der 
Inleiten bestandenen Capelle, „die in der Ehr St. Johanns vor 
Jaren gestifft und erpaut worden, aber alberaith vor gueter Zeit 
das Wasser hinweggebrochen und hingerissen hat“, einen wei¬ 
tern Betrag entlehnen zu dürfen. Um die Bürgerschaft zu grös¬ 
serer Thätigkeit beim neuen Baue aufzumuntern, wurde dersel¬ 
ben am Lichtmesstage 1613 in offener Versammlung u. a. vor¬ 
gehalten, es sollen Richter und Rat, die Viertelleute auch die 
Bürgerschaft und Inwohner der gestrigen Ermahnung des Pfar¬ 
rers von der Kanzel sich erinnern, den hölzernen Oberboden 
im Langhause der Pfarrkirche abzubrechen und dafür ein ewiges 
Werk mit einem Gewölbe aufzuführen; weil aber meistens Wei¬ 
ber in der Kirche gewesen und auch zu vermuten sei, dass 
jener Sermon nicht recht verstanden worden, so werde die 
Bürgerschaft nochmals ermahnt, zum ewigen Gedächtnisse den 
*) Mon. boic. V.y 519-—520.
	        
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