Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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Das Leprosen- oder Bruderhaus an der Gurten Nr. 171. 
Zur Zeit der Kreuzzüge verpflanzten sich orientalische 
Krankheiten, die Seuche, Pest, der Aussatz (Lepra) u. s. w. 
nach Europa; es mussten deshalb für die damit Inficirten La- 
zarethe, Siechenhäuser und daneben Badhäuser in den Städten 
und grossem Orten errichtet werden, deren Beaufsichtigung 
sachkundigen Männern übertragen wurde, die man Bader hiess. 
Wegen der Gefahr der Ansteckung wurden diese Leprosenhäuser 
für Sieche, unheilbare Kranke und Presshafte ausserhalb der Städte 
und Märkte errichtet und zwar an Flüssen und Bächen des Bades 
und der Reinigung wegen. Aus diesen Umständen erklärt sich 
auch der Bau des Leprosenhauses zu Obernberg ausser dem 
Markte und seine Lage am Gurtenflusse, womit die Notiz vom 
einstigen Bestände einer Baderbehausung an der Gurten zu¬ 
sammenhängt. In späterer Zeit diente das Leprosenhaus freilich 
auch zur Unterkunft von alten, kranken und verarmten Perso¬ 
nen nicht bürgerlichen Standes. Laut Rechnung von 1780 be¬ 
stand beim Leprosenamte, für welches jährlich ein Bürger als 
Verweser gewält wurde, ein Rest von 1018 fl. 45 kr., die Ca¬ 
pitalien betrugen 450 fl., die Interessen 18 fl. Nachdem aber in 
Folge des Stiftbriefes ddo 10. März 1795 das Leprosenhaus- 
vermögen mit dem Vermögen des Bürgerspitales vereinigt wurde 
und auch die Pfründner im Leprosen- oder Bruderhause die 
Verpflegung freilich in etwas minderm Grade wie die im Bürger- 
spitale erhielten, so war der Unterschied zwischen dem Bürger¬ 
spital und Leprosenhaus nur mehr ein örtlicher, während sonst 
in Bezug auf die aufzunemenden Personen und die Pfründen 
zwischen beiden Anstalten ein wesentlicher Unterschied bestand. 
Das Hausarmenamt; das Armeninstitut und die 
Krankenanstalt. 
Für die Armen, welche weder im Bürgerspital noch im 
Leprosenhause untergebracht werden konnten, bestand das Haus- 
armenamt, von welchem lediglich wöchentliche, dann Extra- 
und allgemeine Almosen ausgetheilt wurden. Nach der Rechnung 
von 1780 betrugen die Capitalien des Hausarmenamtes 3434 fl.
	        
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