Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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und Weingeldanlag abrichten müssten, sondern auch zwei Viertl- 
meister im Namen des Spielgrafen bairischen Spielleuten Spiel¬ 
zettel als Pfeiffer hinausgeben, dergleichen sie auch lösen soll¬ 
ten, sie hätten sich aber dessen geweigert; wenn sie sich bei 
der Obrigkeit beklagten, heisse es immer, wer Spielzettel auf¬ 
zuweisen habe, könne nicht abgeschafft werden; sie selber aber 
wären in Kurbäiern nicht gelitten. Am 23. April 1677 erfolgte 
eine fürstliche Resolution, die Spielleute mit einem passauischen 
Spielzettel seien in Obernberg zu dulden, wollten hingegen die 
Obernberger in Baiern aufspielen, so sollten sie sich beim bairi¬ 
schen Spielgrafen um einen Spielzettel melden. 
1749 beschwerte sich der Turnermeister Gottfried Endl, 
es zögen aus ledigen Burschen bestehende Banden herum, welche 
mit Geigen und andern Instrumenten bei Nachhochzeiten und 
Eierschmalz aufspielen, während er am ersten Hochzeitstag allein 
musicire, da er doch nach den ihm ertheilten Freiheiten bei 
allen bürgerlichen und andern Hochzeiten wie auch Jahrtagen 
vor obernberger und andern Gästen das Aufspielrecht hätte vor 
andern in Obernberg oder in andern kurfürstlichen Städten und 
Märkten befindlichen Geigern und Spielleuten, „im widrigen Fahl 
in die Länge kein Gesöll verblibe, consequenter bey denen Gottes¬ 
diensten ein schwach- und schlechte Musik herausskommen 
wurde“. Hierauf wurde dem Turnermeister und seiner Com¬ 
pagnie auch die Abstellung fremder Spielleute versprochen. 
1752 und 1755 gab es abermals Beschwerden. Der Turner¬ 
meister Johann Adam Aigner brachte nämlich gegen den Pfleger 
Willnauer vor, er sei vor 25 Jahren als Turnermeister ausser 
der jährlichen Besoldung auch unter der Bedingung angestanden, 
bei allen Hochzeiten und Versprechen im Markte und von den 
pfleggerichtlichen Untertanen in der Hofwirtsbehausung, wo 
fürstliches weisses Bier ausgeschenkt wird, mit Ausschluss der 
andern Musikanten aufspielen zu dürfen, habe dagegen die Ver¬ 
pflichtung übernommen, zwei Turnergesellen und einen Lehrling 
zu halten; der jetzige Pfleger lasse aber auch Fremde aufspielen. 
Dagegen verantwortete sich der Pfleger, es sei sehr gefährlich, 
bairische Untertanen, die nach Obernberg grunduntertänig sind 
und deshalb im Hofwirtshaus daselbst ihre Hochzeiten halten, 
wegen der Schwierigkeit der bairischen Regierung auf die pas¬ 
sauischen Untertanen zu verpflichten, durch den obernberger
	        
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