Volltext: II. Besonderer Theil. (Zweiter Band 1875)

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ster Fürst und Herr miss Obernberg’schen abprändlern nit allein 
fünf Frey-Jahr an [nteresse, sondern das Cameral-gefall alss 
Steyr oder anlag auf gewisse Jahr gnädigst nachgesellen hat, 
hingegen der Markhtrichter Mathias Voglseiner alten gewohnheit 
nach aigen privatnuz der vermaint berechtigten Mallzeit unbarm¬ 
herzig unss mitburgern in giette nit nachlassen wollen.“ Unter 
27. Juni 1692 erfolgte endlich die Erledigung durch den Hof¬ 
kammerrat, es habe der Magistrat von wTegen seines Amtes den 
Fleischsatz vorzunemen, den Beschauern aber, welche das ganze 
Jahr damit zu tliun hätten, solle das Handwerk der Metzger 
nicht mehr als 3 fl. verabreichen, „worbey dem Markh zu hinder¬ 
bringen, wassmassen Sie eine so schlechte Würthscliafft füheren, 
und die eingehende gföll mehrenthails verschlemmen und ver- 
trünkhen, welches ihnen dann ernstlich zu verweisen, mit dem 
erinnern, dass man diejenige, so hieran Ursach seint, auf er¬ 
fahren ad restitutionem anlialten und Exemplarisch abstrafen 
werde.“ 
Das Handwerk der Metzger kam öfters in grosse Not be¬ 
sonders , wenn der Markt Obernberg von Baiern gesperrt war; 
so beschwerten sie sich 1638, dass sie aus Baiern kein Vieh in 
den Markt bringen dürften, obwol sie den Aufschlag zalen 
müssten. 
Die bürgerlichen Fleischhauer wohnten seit uralten Zeiten 
her in der urfarer Gasse, weshalb auch der Graben, welcher 
vom Schlossgraben weg den alten und neuen Markt scheidet, 
den Namen Metzgergraben erhalten hat. 
Die Innung der Bäcker. 
Die Bäcker des fürstlichen Marktes Obernberg erschienen 
vor dem Fürsten zu Passau und brachten die untertänigste Bitte 
vor, es möge ihnen die Aufrichtung einer Handwerksordnung 
gestattet werden, indem sie bisher ohne schriftliche Ordnung 
ihrem Handwerksgebrauch nachgelebt hätten, wobei aber Mis- 
verständnisse und Unordnungen eingerissen wären. Der Bischof 
Leopold Wilhelm bestätigte denn auch unter 30. Januar 1645 
den Bäckern von Obernberg in Gnaden folgende Handwerks¬ 
freiheiten 1). 
b Org.Perg., gezeichnet vom Statthalter HektorSchad, an rot- und weiss¬ 
seidener Schnur das fürstliche Siegel, in der Bäck er lade zu Obernberg.
	        
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