Volltext: Jugend-Fürsorge in Oberösterreich

mittlungsstelle geeigneter Lehrstellen verbunden ist. Die Lehrstellen 
müssen beruflich, erzieherisch sitilich und gesunheitlich einwandfrei sein. 
Ueber die Eignung und Brauchbarkeit einer Lehrsielle wird sich der 
Berufsberater womöglich persönlich überzeugen oder bei der Leitung der 
betreffenden Berufsvereinigung Erkundigungen einholen. Mit der Ver— 
mittlung der Lehrstelle soll aber die Verbindung zwischen Berufsberater 
und Beratenen nicht abgeschnitten werden, vielmehr soll die Berufs— 
fürsorge bis zum Eintritt in die erste Arbeitsstelle (Gehilfenplatz) aus— 
gedehnt werden. 
Die soziale Tendenz der Berufsberatung muß auch dahin zum 
Ausdruck kommen, daß der Berufsberater hervorragenden Taleuten mit 
ausgesprochener Berufseignung und Neigung die Wege zur Erreichung 
e Zieles auch dann ebnet, wenn wirischaftliche Hindernisse entgegen 
tehen. 
Die Berufsberatung hat auch die Schüler höherer Lehranstalten zu 
erfassen. Sie verfolgt dabei den Zweck, daß die Kenntnisfe, welche in 
der Mittelschule erworben wurden, auch im praktischen Erwerbsleben 
verwertet werden. Gleichzeitig will sie der Jugend mit Rat zur Seite 
stehen und sie aufklären, welcher Studiengang, welche besonderen 
Bildungswege zu den einzelnen Berufszweigen führen, welche Prüfungs— 
vorschriften bestehen und welche Koften das Studium erfordert. Wie 
wichtig die Berufsberatung für akademische und andere geistige Berufe 
ist, ist schon daraus ersichtlich, daß aus den höheren Schulen die geistigen 
Führer unseres Volkes hervorgehen sollen. Von welcher Bedeutung ist 
daß wirklich nur die richtigen und geeigneten Menschen an diese Stelle 
gelangen. — 
Wir sehen, daß die Berufsberatung nicht nur mit der wirtschaftlichen, 
sondern auch mit der kulturellen Entwicklung unseres Volkes stark ver— 
wurzelt ist. Sie ist geradezu eine der unerläßlichen Voraussetzungen für 
den Wiederaufbau unserer Wirtschaft und Kultur. 
Die Berufsberatung entbehrt in Oesterreich noch der gesetzlichen 
Regelung. Einzig ein Erlaß des Unterrichtsamtes, Zahl 27.428 vom 
6. Jänner 1920, ordnete an, daß die Lehrerschaft der Volks⸗, Bürger— 
und, Mittelschulen an der Berufsberatung ihrer Schüler in wirksamer 
Weise Anteil zu nehmen haben und daß an jeder der genannten Schulen 
sich in Zukunft eine Lehrkraft mit der Berufsberatung zu befassen hat. 
Das oö. Landesjugendamt hat in seiner Zentralstelle eine Ab— 
teilung für Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung (Landes-Berufs— 
bderatungs- und Lehrstellenvermittlungsamt, Linz, Tummelplatz Nr. 8, 
Telephon Nr. 5332) eingerichtet, die im Zusammenarbeiten mit den Lehr⸗ 
kräften an rund 130 Schulen Ersprießliches leistet. 
Die Berufsberatung hat infolge der ungünstigen wirtschaftlichen 
Verhältnisse mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, doch bleibt sie bei 
der heutigen Vielseitigkeit der Berufe, bei den schweren Kämpfen um eine 
Existenz, bei der rasch wechselnden Wirtschaftslage in den einzelnen 
Berufszweigen eine sehr nützliche Einrichtung in wirtschaftlicher und 
sozialer Hinsicht.
	        
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