mittlungsstelle geeigneter Lehrstellen verbunden ist. Die Lehrstellen
müssen beruflich, erzieherisch sitilich und gesunheitlich einwandfrei sein.
Ueber die Eignung und Brauchbarkeit einer Lehrsielle wird sich der
Berufsberater womöglich persönlich überzeugen oder bei der Leitung der
betreffenden Berufsvereinigung Erkundigungen einholen. Mit der Ver—
mittlung der Lehrstelle soll aber die Verbindung zwischen Berufsberater
und Beratenen nicht abgeschnitten werden, vielmehr soll die Berufs—
fürsorge bis zum Eintritt in die erste Arbeitsstelle (Gehilfenplatz) aus—
gedehnt werden.
Die soziale Tendenz der Berufsberatung muß auch dahin zum
Ausdruck kommen, daß der Berufsberater hervorragenden Taleuten mit
ausgesprochener Berufseignung und Neigung die Wege zur Erreichung
e Zieles auch dann ebnet, wenn wirischaftliche Hindernisse entgegen
tehen.
Die Berufsberatung hat auch die Schüler höherer Lehranstalten zu
erfassen. Sie verfolgt dabei den Zweck, daß die Kenntnisfe, welche in
der Mittelschule erworben wurden, auch im praktischen Erwerbsleben
verwertet werden. Gleichzeitig will sie der Jugend mit Rat zur Seite
stehen und sie aufklären, welcher Studiengang, welche besonderen
Bildungswege zu den einzelnen Berufszweigen führen, welche Prüfungs—
vorschriften bestehen und welche Koften das Studium erfordert. Wie
wichtig die Berufsberatung für akademische und andere geistige Berufe
ist, ist schon daraus ersichtlich, daß aus den höheren Schulen die geistigen
Führer unseres Volkes hervorgehen sollen. Von welcher Bedeutung ist
daß wirklich nur die richtigen und geeigneten Menschen an diese Stelle
gelangen. —
Wir sehen, daß die Berufsberatung nicht nur mit der wirtschaftlichen,
sondern auch mit der kulturellen Entwicklung unseres Volkes stark ver—
wurzelt ist. Sie ist geradezu eine der unerläßlichen Voraussetzungen für
den Wiederaufbau unserer Wirtschaft und Kultur.
Die Berufsberatung entbehrt in Oesterreich noch der gesetzlichen
Regelung. Einzig ein Erlaß des Unterrichtsamtes, Zahl 27.428 vom
6. Jänner 1920, ordnete an, daß die Lehrerschaft der Volks⸗, Bürger—
und, Mittelschulen an der Berufsberatung ihrer Schüler in wirksamer
Weise Anteil zu nehmen haben und daß an jeder der genannten Schulen
sich in Zukunft eine Lehrkraft mit der Berufsberatung zu befassen hat.
Das oö. Landesjugendamt hat in seiner Zentralstelle eine Ab—
teilung für Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung (Landes-Berufs—
bderatungs- und Lehrstellenvermittlungsamt, Linz, Tummelplatz Nr. 8,
Telephon Nr. 5332) eingerichtet, die im Zusammenarbeiten mit den Lehr⸗
kräften an rund 130 Schulen Ersprießliches leistet.
Die Berufsberatung hat infolge der ungünstigen wirtschaftlichen
Verhältnisse mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, doch bleibt sie bei
der heutigen Vielseitigkeit der Berufe, bei den schweren Kämpfen um eine
Existenz, bei der rasch wechselnden Wirtschaftslage in den einzelnen
Berufszweigen eine sehr nützliche Einrichtung in wirtschaftlicher und
sozialer Hinsicht.