Volltext: Jugend-Fürsorge in Oberösterreich

XIV. Bildungsanstalten für Frauengewerbeschul-Lehrerinnen. 
Wien. Bildungsanstalt für Frauengewerbeschul-Lehrerinnen an der Bundes— 
Lehranstalt für Frauengewerbe (Zentrallehranstalt), 6. Bezirk, Mollardgasse Nr. 87. 
I Fachabteilung für Weißnähen. B. Fachabteilung für Kleidermachen. C. Fach— 
abteilung für Sticken. Dauer: Je 2 Jahre. Auͤfnahmsbedingungen: 19 Jahre; Nachweis 
l. der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2. einer Vorbildung, im Ausmaß des Lehr— 
zieles der Haupt(Bürger-)schule oder der Handarbeitslehrerinnen-Prüfung; 3. der 
Absolvierung einer mit dem Oeffentlichkeitsrecht ausgestatteten Frauengewerbeschule; 
einer mindestens einjährigen Praxis im betreffenden Gewerbe. Aufnahmsprüfung 
aus Deutsch und Rechnen (chriftlichs, vierstündige praktische Prüfung im betreffenden 
GBewerbe und, zweistündige Prüfung im Schnittzeichnen. Schulgeld: 15 8 pro Halbjahr 
eventuell Befreiung bis auf.“/s). Sachbeitrag: 12 8 pro Halbjahr. Lehrmittelbeitrag: 
I8 pro Halbjahr. D. Allfällige Kurse zur Weiterbildung von Lehrerinnen für den 
äinschlagigen Fachunterricht. Gesuche um Aufnahme in die Bildungsanstalt sind durch 
zie Direktion an das Bundesministerium für Händel und Verkehr bis Ende Mai ein— 
ureichen, und zwar mit Vorlage der oben genannten Nachweise und mit selbstver— 
saßtem und selbstgeschriebenem Lebenslauf.“ 
XV. Garkenbauschulen. 
4. Wien. Gartenbauschule für Mädchen, 19. Bezirk, Kaasgraben Nr. 19. Dauer; 
2 Jahre. Aufnahmsbedingungen: 16 Jahre, mindestens Haupt (Bürger-) schule mit 
sehr gutem Erfolg, sonst Aufnahmsprüfung; Tauf⸗ oder Geburtsschein, Impfzeugnis, 
äirztliches Zeugnis und letztes Schulzeugnis. Schulgeld: 20 8 monatlich, mit Neben— 
gebühren 28 8. — 
hte Wien. Döblinger Gartenbauschule, 19. Bezirk, Döblinger Hauptstraße Nr. 60. 
dauer: 2 Jahre. Aufnahmsbedingung: 14 Jahre. 
z3. Wien. Fachlehranstalt für Garten- und Obstbau, 21. Bezirk, Kagran. Siehe 
Verzeichnis der Gartenbauschulen für Knaben“!!! 
4. Wien. Wiener Gartenbauschule „Hortensium“ für Knaben und Mädchen, 
—V Schul⸗ 
geld: 20 8 monatlich. 
5. Klosterneuburg. Gartenbauschule an der Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt 
für Wein⸗, Obst- und Gartenbau. Dauer und Aufnahmsbedingungen: Siehe Garten— 
hauschulen für Knaben! Aufnahme von Mädchen nur mit besonderer Bewilligung 
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft. 
6. Mödling. Bundes-Gärtnerschule „Elisabethinum“. Dauer und Aufnahms— 
bedingungen: Siehe Gartenbauschulen für Knaben! Mädchen werden nur als Externe 
aufgenommen. 
7. Innsbruck. Gartenbauschule an der Bundes-Lehranstalt für gewerbliche und 
wirtschaftliche Frauenberufe, Fabrikgasse Nr. 4. Internat. Dauer: 2 Jahre. Auf— 
iahmsbedingungen: 16 Jahre, Volksschule; Geburtsschein, letztes Schulzeugnis, Impf— 
zeugnis und ärztliches Zeugnis. Schulgebühren: 12,8 vierteljährlich. Internats— 
preis: 80 8 monatlich. Für besonders bedürftige Schülerinnen sind einige ermäßigte 
und auch Freiplätze vorgesehen. 
XVI. Fürsorgeschulen. 
1. Linz. Landes-Pflege- und Fürsorgeschule für Oberösterreich, Riesenhof. 
Internat. A. Pflegekurs. Dauer: 12 Monate. Beginn Mitte März und Mitte Sep— 
ember. B. Fürsorgekurs. Dieser setzt die Absolvierung des Pflegekurses voraus und 
dauert 12 Monate. Die Fürsorgekurse finden nur nach Maßgabe des voraussichtlichen 
Bedarfes an Fürsorgeschwestern statt. Beginn in der Regel Mitte September. Auf— 
ahmsbedingungen: 1. Oesterreiichische Bundesbürgerschaft. (Unter sonst gleichen Um— 
tänden genießen Bewerberinnen aus Oberösterreich den Vorzug.) 2. Alter: 19 bis 
30 Jahre.“ 3. Körperliche und geistige Eignung. 4. Absolvierung einer Mittelschule. 
Absolventinnen von Haupt- und Volksschulen sind, wenn sie geeignet erscheinen und 
die Aufnahmsprüfung bestehen, von der Aufnahme nicht ausgeschlossen, insbesondere 
dann nicht, wenn sie eine Haushaltungs- oder eine Frauengewerbeschule absolviert 
haben. (Taxe für die Aufnahmsprüfung 5 8.) Für Bewerberinnen, die nur das 
Pflegejahr absolvieren wollen, können die Aufnahmsbedingungen erleichtert werden. 
die gestempelien Gesuche (1 8), belegt mit Taufextrakt, Heimatschein, Impfzeugnis, 
letztem Schulzeugnis, Sittenzeugnis und Dienstzeugnissen, sind an die Leitung des 
o . Landes-Jugendamtes in Linz, Landhaus, zu richten. Dem Ansuchen sind ein von 
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