Volltext: Geuter's Neuer illustrirter Führer von Meran und Umgebung [41-42]

Nahe Spaziergänge. 
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gebrauch) mit einem Dorn¬ 
busch angebracht, als Zeichen, 
dass der Weg verboten („ge¬ 
sperrt“) ist. Man kann ihn 
trotzdem ruhig weiter wan¬ 
deln, muss jedoch dem bald 
erscheinenden „Saltner“ ein 
Pfand von 10—20 h entrich¬ 
ten. Diese 
Saltner (vom lat. saltus = 
Waldweide, Trift, also ursprüng¬ 
lich etwa Wald- oder Flurhüter), 
eine charakteristische Erschein¬ 
ung der Meraner Umgebung, 
sind von den Land genlein den 
angestellte Flurschützen, denen 
die Bewachung der Flurgärten 
obliegt und die in ihrer aben¬ 
teuerlichen Tracht beim erst¬ 
maligen Anblick einen schreck¬ 
haften und zugleich komischen 
Eindruck machen. Paul Heyse 
hat sie in seinen „Meraner 
Novellen“ treffend lebendige 
Vogelscheuchen genannt. Die 
meist stattlichen, bärtigen Ge¬ 
stalten macht schon von weitem 
ein mächtiger Hut kenntlich, der 
über und über mit Federn, Eich- 
Saltner. hörnchen- und Fuchsschwänzen 
geschmückt ist. Zu der roten 
Meraner Weste trägt der Saltner 
kurze lederne Hosen, die das Knie frei lassen, und über den 
wollenen Strümpfen Ledergamaschen bis zum Knöchel. Anstatt der 
sonst üblichen Lodenjacke hat er nach Landsknechtart ein ledernes 
Koller, dessen Aermel vom Handgelenk bis an die Ellbogen reichen 
und von da aus mit Riemen an der Achsel befestigt sind, sodass 
die weissen Hemdsärmel durchscheinen. Ein aus Metallkettchen und 
Wildschweinshauern gefertigter Schmuck deckt die Brust. Die Pistole 
im breiten gestickten Ledergurt und eine altertümliche Hellebarde 
in der Rechten vervollständigen die Ausrüstung des Saltners, die 
sich seit Jahrhunderten gleich geblieben ist und ein Stückchen Mittel- 
alter in die Neuzeit hinübergerettet hat. 
In dem ihm zur Bewachung übertragenen Gebiet führt der 
Saltner ein sehr ruheloses Leben, da seine Wachsamkeit auf alle 
möglichen Proben gestellt wird. So werden z. B. an entlegenen 
Stellen Zäune eingerissen und zum Zeichen, dass ihm dieser Schaden 
nicht entgangen sei, bindet er dieselben mit Weiden wieder auf. Von 
den Weiden streift er aber das Laub nicht ab, noch beschneidet er 
den Knoten, zum Zeichen, dass dies Saltner-Arb eit ist. Der Saltner 
wird von der k. k. Behörde auf Grund der oft sehr alten überlieferten 
Saltner-Ordnung beeidet und muss einen unbescholtenen Leumund 
haben. Der Saltnerdienst ist wohl sehr einträglich, aber auch ein 
Ehrendienst und die Burschen drängen sich förmlich zu demselben. 
Trauben oder Früchte auf fremdem Grund und Boden wegzu¬ 
nehmen, ist dem Spaziergänger auch bei dem Meraner Ueberfluss 
selbstverständlich nicht gestattet. Zuwiderhandelnde hat der ' 
Saltner anzuhalten das Recht und mit einem Pfand von 10—20 h ist 
es dann nicht mehr gethan; sie verfallen der gesetzlichen Strafe.
	        
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