Volltext: Kleiner Katechismus der Thierheilkunde und der Viehzucht in neun Abschnitten

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Hausthiere sind, wenn der Eigenthümer- nicht die sofortige 
Tödtung vorzieht, abzusondern, unter Aufsicht zu stellen und 
sobald sich an denselben Spuren der Wuth zeigen, sogleich zu 
todten. Gebissene Rinder und Pferde müssen vier Monate, 
Schafe, Ziegen und Schweine drei Monate nach dem Bisse 
der Absonderung und Beaufsichtigung unterworfen bleiben. 
Wenn die Ortsbehörde von dem Herumschweifeu eines wüthenden 
Thieres Kenntnis erlangt, so hat sie sogleich die Tödtung 
oder Einsaugung desselben zu veranlassen und die benachbarten 
Ortsbehörden, sowie die politische Polizeibehörde hievon zn 
verständigen. In Gegenden, welche von wuthverdächtigen 
Hunden durchstreift werden, oder in welchen die Wuthkrank 
heit verbreitet vorkommt, kann angeordnet werden, daß die 
Hunde an die Kette gelegt oder mit einem Maulkorb versehen, 
oder an der Leine geführt, und daß herumlaufende Hunde, 
bei Nichtbeachtung dieser Anordnung getödtet werden. 
Zur Vertilgung gewisser Gattungen von Thieren, als: 
Hunde, Füchse, Wölfe u. dgl., unter welchen die Wuthkrank 
heit herrscht, können von der politischen Behörde Jagden und 
Streifungen angeordnet werden. 
Das Schlachten wuthkranker Thiere, jeder Verbrauch oder 
Verkauf einzelner Theile derselben oder ihrer Products ist 
verboten. Die Cadaver der gefallenen oder wegen dieser Krank 
heit getödteten, wnthkranken oder verdächtigen Thiere dürfen 
nicht abgehäutet werden und sind mit Haut und Haaren zu 
beseitigen. Die Oeffnung der Cadaver darf nur von Thier 
ärzten oder in Ermangelung derselben von Aerzten vorge 
nommen werden. 
c) Die Rotz- und Wurmkrankheit. 
Es ist dies eine dem Pferdegeschlecht eigenthümliche sehr 
ansteckende Krankheit, welche bald schnell, öfters aber langsam 
verläuft, sich in den Organen der Athmungswerkzeuge 
und in der Haut und dem Zellen gewebe abwickelt, über 
deren Entstehen man heuzutage noch auseinandergehender 
Ansicht ist; die einen behaupten, der Rotz könne sich beim 
Pferde von selbst entwickeln, die anderen sagen, die Entwicklung 
des Rotzes erfolge nur auf dem Wege der Ansteckung. Die 
Grundlage zur Entwicklung bildet bei beiden Arten ein stäbchen 
förmiger Pilz, welcher im Blute rotzkranker Pferde schon vor
	        
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