Volltext: Ober-Oesterreich

g) Das Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns. 
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Abgeordnetenhaus und die Häupter seiner größten Adelsgeschlechter und 
vom Kaiser auf Lebenszeit berufene Mitglieder haben im Herrnhause Sitz 
und Stimme. Der Landtag besteht aus dem Bischof als Virilstimme 
dann aus den Vertretern des Großgrundbesitzes, der Handels- und Ge¬ 
werbekammer, der Städte, Märkte und Jndustrialorte und der Landge¬ 
meinden. Der Landesausschuß bildet das verwaltende und ausführende 
Organ des Landtages. 
An der Spitze der politischen Verwaltung im Lande steht der Statt¬ 
halter und die Statthalterei. Unter ihnen besorgen 12 Bezirkshaupt- 
tnannschaften die politische Administration, in so weit sie nicht gesetzlich 
den Gemeinden zugewiesen ist. Den letztern obliegt die eigentliche Ge¬ 
meindeverwaltung, wobei den beiden Städten Linz und Steyr eigene 
Gemeindestatute, den übrigen Gemeinden dagegen die allgemeine Gemeinde- 
ordung zur Richtschnur zu dienen haben. 
Die Justizpflege im Lande üben das Landesgericht zu Linz, drei 
Kreisgerichte und eine Anzahl Bezirksgerichte aus. 
Bei den topographischen Einzelnschilderungen beginnen wir mit der 
Landes-Hauptstadt Linz und lassen dann die 4 Viertel einzeln folgen. 
Jene Ereignisse von Einfluß auf das ganze Land, welche im Lauf 
der Zeiten im Lande oder mit dem Lande vorfielen, bilden seine Geschichte; 
ein Hauptbestandtheil des Landes sind aber seine Städte. Die Geschichte 
jedes Landes setzt sich daher vielfach aus den Schicksalen derselben zu¬ 
sammen. Auch in unserer geschichtlichen Darstellung war deshalb oft 
von den Städten die Sprache. Eine Wiederholung dessen, was dort be¬ 
reits vorkam, in den Einzelnschilderungen zu vermeiden werden wir bemüht 
sein, Hindeutungen darauf genügen. Sie aber werden beiden einzelnen Orten 
den Ueberblick der geschichtlichen Ereignisse, welche darnach aus dem all¬ 
gemeinen historischen Theil und aus den besondern historischen Notizen 
in der Topographie zusammen entnommen werden müssen, gewiß nur 
erleichtern. 
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