Volltext: Zahlungs- und Kreditverkehr auf gemeinnütziger Grundlage oder billiges Geld!

LL — 
Dhneweiteres ist sie imstande und daher auch 
berufen, zwecks Erlangung eines billigen und hin 
reichenden Auslandskredites die notwendigen und 
brauchbarsten Sicherstellungen zu organisieren und 
anzubieten, ohne daß dieser Dredit wie bisher auch 
noch mit Donkurrenzansfchaltung oder Abhängig 
keit irgend einer Wirtchaftsgruppe erkauft werden 
müßte. 
h) Gründung und Eröffnung der Demeinde-Sparban- 
ken samt ihren übergeordneten Landes-Sparbanken 
und der Deichs-Sparbank verursacht keinerlei Aus 
lagen, sondern fußt nur auf den kostenlosen, rein 
ideellen 
5. Voraussetzungen: 
a) Statut der Gemeinde - Sparbanken, Statut der 
Landes-Sparbank und des „Landesverband der 
Sparbanken" und Statut der „Deichs-Sparbank" 
und des „Deichsverbandes der Sparbanken Gster- 
reichs" ist gemäß dargelegter Projekt-Skizze auszu 
arbeiten und als Gesetzentwurf dem Dationalrat 
zwecks Genehmigung vorzulegen. 
b) Verleihung je nur eines Statuts an jede, auch kleinste 
Gemeinde; an Städte dürfen pro tO.OOO Einwohner 
je ein Statut begeben werden. 
c) Bewerbung um ein Sparband-Statut ist an die je 
weils zuständige Gemeindevorstehung zu richten und 
soll die Begebung ihr freigestellt fein, jedoch nur unter 
Beachtung nachstehender Deihenfolge: 
Sparkasien, nur in Ermangelung einer solchen; 
Dorschußkasien (Daisteisen), nur in Ermangelung 
einer solchen; 
Genosienschasliche Dreditkasien, nur in Ermangelung 
einer solchen; 
Banken, 
weil in erster Linie die ältesten Geldinstitute auch die 
jenigen sind, welche bis heute in Landgemeinden
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.