Volltext: Die Sanitätsverhältnisse der Landeshauptstadt Linz und der eventuelle Einfluss einer Wasserleitung auf dieselben

Vortrag 
des Referenten im oberösterr. Landes-Sanitätsrathe, Statthaltereirathas 
Dr. Karl Schiedermayr 
über die Sanitäts-Verhältnisse der Landeshauptstadt Linz und über den 
eventuellen Einfluss einer Wasserleitung auf dieselben. 
Gehalten in der Sitzung des Landes-Sanitatsrathe* am 6, April i88l, 
Bereits mittelst einer vom 12. Februar 1877 datirten Eingabe hat sich die Gemeinde¬ 
vorstehung Linz anlässlich der im Gemeinderathe gepflogenen Verhandlungen über 
die künftige Art und Weise der Wasserversorgung der Landeshauptstadt Linz an 
das hohe Statthalterei-Präsidium mit dem Ersuchen gewendet, dem oberösterr. Landes- 
Sanitätsrathe im Sinne des §. 10 des Gesetzes vom 30. April 1870, R. G. Bl. Nr. 08, 
die Erstattung eines Gutachtens über die Sanitäts-Verhältnisse der Landeshauptstadt 
Linz und über den eventuellen Einfluss einer Wasserleitung auf dieselben aufzutragen, 
und dieses Gutachten dem Gemeinderathe seinerzeit mitzutheilen. 
Mit dem Statthalterei-Erlasse vom 20. Februar 1877, Z. 503/Prs., wurde dem 
Landes-Sanitätsrathe der betreifende Auftrag ertheilt, und derselbe ermächtigt, sich 
zu diesem Zwecke durch ausserordentliche Mitglieder zu verstärken, wofür vorläufig 
der Professor der Chemie an der k. k. Oberrealschule zu Linz, Edmund Schreinzor, in 
Aussicht genommen wurde. 
Von dem Ebengenannten sowohl, wie von dem k. k. Sanitäts - Concipisten 
Er. Adolf Ritter von Kissling, den Stadtärzten Er. Pagl, Er. Zimmermann (seither verstorben), 
Er. Stockhammer, dem Apotheker Franz Rücker, mit welchem sich auf kurzem Wege 
in das Einvernehmen gesetzt worden war, endlich vom Referenten, wurden umfangs¬ 
reiche fachmännische Vorarbeiten zur Beschaffung des nothwendigen wissenschaftlichen 
Materiales unternommen. Nachdem hierüber ein Zeitraum von vier Jahren verflossen 
war, erneuerte die Gemeindevorstehung mittelst eines unterm 20, März d. J. an das 
hohe Statthalterei-Präsidium gerichteten Einschreitens dieses Ansuchen, welches sieh 
für diesesmal darauf beschränkte, nach den vorliegenden Erhebungen die bereits jetzt 
zulässigen Schlussfolgerungen über den sanitären Zustand der bestehenden Wasser¬ 
beschaffung durch Hausbrunnen bekannt zu geben. 
Dieses Ansuchen wurde dem Landes-Sanitätsrathe mit hohem Statthalterei-Erlasse 
vom 21. März d. J., Z. 784/Prs., unter Bezugnahme auf den bereits im Jahre 1877 
ergangenen Auftrag mit der Einladung übermittelt, den betreffenden Bericht in kürzester 
Frist abzugeben. 
Nachdem die nothwendigsten Vorarbeiten nunmehr zum Abschlüsse gelangt 
sind, so ist Referent in der Lage, über den Gegenstand in seiner Gesammtheit das 
von der Gemeindevorstehung verlangte Gutachten zum Vortrage und Vorschläge 
zu bringen, und glaubt nur, die nähere Illustrirung desselben durch einige nachträglich 
noch zu liefernde graphische Tabellen und Zeichnungen sich Vorbehalten zu dürfen. 
OÖLB LINZ
	        
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