Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [29]

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IO. Die Lage im urueri Wirtschaftsjahre I9!7/I8. 
Mit >d«n Beginne -des Wirtschaftsjahres 1917/18 wurde eS 
notwendjg, infolge her Erhöhung der Grundpreise für Brotge 
treide eine N e u r e g e I u n g d e r Preise für Nährmittel vor 
zunehmen. Für Graupen, Grieß und Hafernährmittel bestanden 
von seiten des Kriegsernährungsamts festgesetzte Höchstpreise, für 
Teigwaren Vertragspreise. Diese Preisfestsetzung hatte sich im 
allgemeinen bewährt, weil sie keinen Anreiz zur Herstellung „ver 
kehrsfreier Ware" enthält, der bei einer Freilassung der Ver 
braucherpreise von behördlicher Preisfestsetzung vorhanden ist, 
und weil Vorstellungen wegen verschiedener Preisbemessung in 
den einzelnen Landesteilen vermieden wurden. Auch empfahl sich 
eine einheitliche Preisfestsetzung durch das Kriegsernährungsamt 
inr Interesse der Kleinhändler. Wäre die Preisfestsetzung freige 
lassen oder den einzelnen Landeszentralbehöcden anheimgegeben 
worden, so stand zu erwarten, daß durch die Verschiedenheit der 
Preise und ihre Erhöhung — mit einer solchen mußte 
wegen der Erhöhung der Grundpreise für Brotgetreide 
unter allen Umständen gerechnet werden — heftige Beschwerden 
in der Öffentlichkeit hervorgerufen würden. So kam man zu dein 
Ergebiris, die Abgabepreise für die H e r st e l I e r durch die Reichs 
getreidestelle festsetzen zu lassen und durch Verordnung des Kriegs 
ernährungsamts entsprechende einheitliche Höchstpreise 
für die Abgabe der Waren an den Kleinhandel und an den Ver 
braucher für das ganze Reich zu bestimmen. Dabei konnten 
die gegen die im Wirtschaftsjahre 1916/17 vom Kriegs 
ernährungsamte festgesetzten oder bewilligten Handels- 
z usch läge zu manchen Erzeugerpreisen im Laufs des 
Wirtschaftsjahres immer nachdrücklicher erhobenen Beschwer 
den nicht als unberechtigt erachtet werden und unberück 
sichtigt bleiben. Es kann dabei nicht vorausgesetzt werden, 
daß die im Vorjahre zum Teil unter ausdrücklicher Zustimmung 
und Mitwirkung beteiligter Handelskreise festgesetzten Zuschläge 
an sich zu niedrig waren. Jedoch war nicht zu verkennen, daß inr 
Laufe des Wirtschaftsjahres erschwerende Umstände ausgetreten 
sind, welche die ursprünglich vielleicht ausreichenden Handels 
spannen als unzulänglich für die letzte Zeit des verflossenen Wirt-
	        
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