Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [29]

sorgung des Kmninunalverbandes mögliche Ration im vor 
aus zu kürzen, und die durch die Kürzung gewonnenen 
Lebensmittelmengen zur Versorgung 'der Anstalten 
zu verwenden. Ein anderer M-eg, der bis jetzt erst in 
einigen Städten wie Darmstadt, Freiburg und Stuttgart (bei 
Nährmitteln) eingeschlagen wurde, versucht die Doppelversorgung 
durch Einbeziehung des gesamten Speisehausverkehrs jeglicher 
Art in den Markenzwang zu vermeiden. Hält man beide 
Wege nebeneinander, so ergibt sich ohne weiteres, daß der erste 
Weg, da er die Versorgung einer Minderzahl auf Kosten der Ge 
samtheit besser stellt, ungerecht wirkt. 
Die Aufgabe, die zu lösen ist, geht nach der Überzeugung 
des Verfassers, die er sich hauptsächlich auf Grund seiner Stutt 
garter Erfahrungen gebildet hat, dahin, den zweiten Weg organi 
satorisch derart auszubauen, daß dem Verbraucher, der auf 
Verpflegung in einem Speisehause angewiesen ist, im Rahmen 
der ihm zustehenden Kopfmenge hierfür die Möglichkeit gegeben 
wird, und daß gleichzeitig den Speisehaus-Einrichtungen jeglicher 
Art die Möglichkeit zur Wetterführung der Betriebe erhalten 
bleibt. 
Die Aufgabe, den Markenzwang durchgreifend zu 
gestalten und auch den gesamten Verkehr in Speise 
häusern einzubeziehen, kann auf zweierlei Weise durch 
geführt werden: entweder können die allgemeinen 
Lebensmittelkarten in so kleine Abschnitte 
eingeteilt werden, daß der Verbraucher die kleinen Teilabschnitte 
ohne weiteres im Speisehause abgeben kann. Hiergegen spricht 
verschiedenes. Einmal würde das dazu führen, daß der Verbraucher 
jederzeit ein kleines Buch von Lebensmittelkarten mit sich herum 
tragen müßte; dies wäre unpraktisch, lästig, die Verlustgefahr 
würde außerordentlich erhöht. Dazu kommt aber als ent 
scheidender Umstand, daß die meisten Lebensmittelkarten zunächst 
keinen festen Nennwert aufweisen, sondern erst im Laufe der Ver 
brauchsperiode durch besondere Bekanntmachung ihren Ein 
lösungswert erhalten. Aus diesem Grunde erscheint es am zweck 
mäßigsten, besondere Speisemarken einzuführen, dis 
im gesamten Verkehr in den Speisehäusern an Stelle der allgemein 
gültigen Lebensmittelkarten zu treten hätten.
	        
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