Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [29]

hältnisse ganz wesentlich gebessert, so baß in den Bedarfs 
kommunalverbünden, insbesondere in den großen Ver 
brauch sg e b i e te n , eine regelmäßige UnterVer 
teilung von Nährmitteln an die Verbraucher 
ermöglicht wurde. 
8. Die Unterverteilung in den Kommunal 
verbänden. 
Hierzu trug wesentlich bei, daß die Reichsverteilungsslelle es 
für ihre besondere Aufgabe hielt, bei den Kommunalverbänden die 
Unterverteilung der zugewiesenen Nährmittel mit besonderer Auf 
merksamkeit zu fördern. Um einen Überblick über die Organisation 
der Verteilung in den Kommunalverbünden und Gemeinden zu 
gewinnen, wurden die tatsächlich eingeführten Verbrauchs 
regelungen in den wichtigsten Kommunalverbänden und 
Gemeinden erfragt. Dabei trat zutage, daß im Januar 1917 in 
einer großen Anzahl von Kommunalverbänden und Gemeinden 
eine ordnungsgemäße Regelung der Unterverteilung gerade bei 
Nährmitteln noch nicht eingerichtet war. 'Soweit aber schon Ver 
brauchsregelungen erlassen waren, fanden sich im allgemeinen 
die beiden Arten wiederkehrend, die für derartige Ver 
brauchsregelungen überhaupt in Frage kommen: die Kunden- 
liste und das Bestellverfahren. Dabei wiesen beide 
Arten je nach den örtlichen Verhältnissen Abweichungen in Einzel 
heiten auf. 
Der Präsident des Kriegsernährun'gsamts sah sich im 
Januar 1917 veranlaßt, sich wegen der Unterverteilung von Erzeug 
nissen ans Gemüse und Obst einschließlich aller Brotaufstrichmittel, 
sowie ferner von N ä h r m i t t e l n an die Landeszentralbehörden 
und die Kommunalverbände zu wenden. Dabei ging der 
Präsident des Kricgsernährungsamts davon aus, daß die bis 
herige Verteilung der angeführten Lebensmittel nicht immer den 
Beifall aller Bevölkerungsschichten gefunden habe. Die Unzu 
friedenheit äußerte sich gegen die Verwaltungsbehörden, im be 
sonderen Maße aber auch gegen die Kleinhändler, welche in den 
Verdacht kamen, einen Teil ihrer Kundschaft zu bevorzugen. In 
Übereinstimmung mit immer stärker aus allen Schichten der Be
	        
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