Volltext: Die Nährmittelverteilung im Kriege [29]

7. Verbesserungen des Absatzes. 
Bei >der geschäftlichen Durchführung der Nährmittelverteilung 
haben sich Schwierigkeiten dadurch ergeben, Haß sich bei einzelnen 
bundesstaatlichen Geschäftsstellen (Bezirkszentralen)*) die Absendung 
der Kaufbestätigung und Verladeverfügung an die Mühlen und 
sonstigen Nährmittelfabriken oder Lagerhalter v e r z ö ge r t e. In 
folgedessen häufte sich einerseits das Fertigfabrikat in den Lägern 
der Mühlen und Fabriken, was die Weiterproduktion behinderte 
und zu Betriebsstörungen führte, anderseits wurde die regelmäßige 
und rechtzeitige Versorgung der Bevölkerung der betreffenden Be 
zirke erschwert. 
Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten wurde darauf hin 
gewirkt, daß die bundesstaatlichen Geschäftsstellen die ihnen all 
monatlich durch die Zentralorganisation überwiesenen Nährmittel 
mit möglichster Beschleunigung abrufen. Um dies zu erreichen, 
wurde vom Kriegsernährungsamte angeordnet, daß Kauf 
bestätigungen und ausführbare Verladeverfügungen nicht mehr 
berücksichtigt werden, wenn sie nicht spätestens 10 Tage 
nach Empfang der Zuweisungsmitteilung der Zentralgeschäfts- 
stellen (Grieß-Zentrale, Teigwarenfabrikanten-Verband, Graupen- 
Zentrals, Hafer-Einkaufsgesellschaft. Kriegsnährmittelgesellschaft, 
Trockenkartoffel - Verwertungsgesellschaft, Zentral - Einkaufsgesell 
schaft) an die liefernde Mühle oder Fabrik durch eingeschriebenen 
Brief abgesandt werden. Mit dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist 
erlischt die Anwartschaft auf Lieferung der für den betreffenden 
Monat zugeteilten Mengen des in Frage stehenden Nährmittels. 
Eine Nachlieferung etwa bei der nächsten Monatszuweisung 
wurde ausdrücklich abgelehnt. Abweichend von dem 
Verfahren anderer Lieferzentralen gibt die Verteilungs- 
stelle für Kartoffelsago und K a r to f fe l g ra u pen 
in ihren Zuweisungsmitteilungen an die bundesstaatlichen 
Geschäftsstellen die liefernden Fabriken nicht an, behält sich 
vielmehr deren Bestimmung bis zum Eingang der Kauf 
bestätigungen und Verladeverfügungen vor, um hierauf sich 
*) Bergl. über die Organisation der Bezirkszentralen Elsas, 
Gemeindliche und provinzielle Lebensmittel-Versorgungs-Gesellschaften, 
Tübingen 1917,
	        
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