Volltext: Branntweinwirtschaft und Volksernährung [Heft 30]

6? 
hat sich ja in dieser Richtung bewegt. Schon im Frieden war die 
Spirituserzeugung bis zu 90 Hundertteilen in einem Kartell zu 
sammengefaßt. Im Kriege ist dann die Konzentration vollends zum 
Abschluß gekommen. Nichts liegt näher als der Gedanke, daß das 
Reich die so entstandene Organisation übernimmt und zu einem 
Monopol ausgestaltet. Hierfür spricht vor allem das fiskalische 
Interesse. Deutschland hat im Frieden nächst Rußland die größte 
Spirituserzeugung gehabt, und dennoch waren die daraus gezogenen 
Steuereinnahmen verhältnismäßig gering. Es erzeugten im 
Jahre 1912/13: 
Mill. Liter reinen Alkohol 
Rußland 558 
Deutsches Reich 375 
Vereinigte Staaten von Amerika . 366 
Frankreich 295 
Oesterreich-Ungarn 291 
Dagegen betrugen die aus dem Branntwein bezogenen 
Einnahmen in 
Rußland 1728 Millionen Mark 
Amerika 660 „ „ 
Frankreich 320 „ „ 
Deutsches Reich . . . 226 „ „ 
Oesterreich-Ungarn . . 186 „ „ 
Amerika erzielte demnach bei geringerer Erzeugung einen 
Steuerertrag, der dreimal, Rußland bei allerdings höherer Erzeugung 
einen solchen, der mehr als achtmal so hoch war wie der Deutschlands*). 
Der deutsche Branntwein ist also noch stark belastungsfähig. 
Der Erweis dafür ist in der Kriegszeit gebracht worden, wo für 
Branntwein willig das 20- und 25 fache des Friedenspreises vom 
Verbraucher gezahlt worden ist. Eine Vermehrung der Reichs 
einnahmen aus dem Branntwein um das vier- und fünffache würde 
durchaus im Rahmen des Möglichen liegen. Ein so hoch gestecktes 
Ziel ließe sich aber nur mit Hilfe eines Monopols erreichen. Der 
bisher eingeschlagene Weg, durch eine Erhöhung der Verbrauchs 
abgabe die Branntwein-Einnahmen zu steigern, hat sich als unzu 
länglich erwiesen. Insbesondere haben die Erfahrungen gelehrt, daß 
die Verbrauchsabgabe-Erhöhung mit so starken Zuschlägen auf den 
. ') Val. Ludw. Mass 
»eutschen Spiritusindustrie. 
104 (1915). 
ermann, Die Entwicklung und Gliederung der 
Jahlb. für Nationalökonomie und Statistik
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.