Volltext: Die Juden und Judengemeinden Böhmens in Vergangenheit und Gegenwart I. (1 (1934) ;)

clasz hernacher ich solche Schuldt nit dürffte zahlen, 
undt ihn frembder undt anderer Hendel mich einlegen 
dürffte. Waiter, dasz mich auch niemandt, er sey wer 
er wolle, bey khainen anderen Recht undt nirgendts 
alsz bey Ihr Fürst!. Gn. Gitschiener Cantzeley verckla 
gen dürffte. Letzlichen diewail esz einen Fürstl. Zoll 
zue Fridlandtt hatt undt zweene Bürger darüber den¬ 
selben zue verwalten angeordnett, bitte ich dehmütig- 
lichen Ewer Gnaden die Anordnungk thuen undt ver¬ 
lugen, damit ich neben einen Bürger zue solchen Zoll 
gesetzett 2 Theil Ihr fürstl. Gnaden, 1 Theil dem Juden 
und darüber neben ihm,e die Verwaltungk hette bien 
ehrböttigk von denselben, wasz es gehörigk zue rech¬ 
ter Zeit abzueführen. 
Für solche alle Freyheiten will ich gerne Ewer Gn. 
nach meinen Vermögen contentiren undt befriedigen, 
tröstlicher Hoffnungk lebendt, Ewer Gn. mir mein Bitt 
nit abschlagen, sondern gnädigst gratificiren werden. 
Empfehle hiermit Ewer Gn. in Schuetz desiz all- 
mechtigen Gottesz zuem rewlichsten etc. Ewer Gnaden 
gehorsamber 
Moyses Jacob Judt 
zue Friedlandtt. 
A tergo: 
An den hoch und wohlgebornen Herrn, Herrn Ger¬ 
hard von Taxis, Freyherrn zue Hulsz, Herren uff 
Waletschoff etc., Rom. Kay. May. etc. Truchsasz, Ob- 
risten Leüttenambtt undt Ihr Fürstl. Gn. von Fried¬ 
landtt wolange,ordneten Landesz-Haubtmann desz ge¬ 
mei ten Hertzogthumbis Friedlandtt etc. 
meinen gnädig. Herrn, Ewer Gn. 
d eh m ü t i g e s z S up p li cire n. 
Die fürstl. Regierung ging nicht auf alle Wünsche 
des Bittstellers ein. Weder wurde ihm die jährl. Zin- 
sung von 12 fl. erlassen, noch versperrte man sich den 
Weg, auch andere Juden aufzunehmen. 
Das ihm in Gitschin verliehene Privilegium vom 
17. Juni 1627 lautet im Auszüge: 
Ich Gerhard von Taxis etc. 
Alsz hab ich nechist vorgehender reiffer wolerwoge- 
ner Deliberation, seines Begehrens im Abschlag nit 
sein können, sondern ihme gedachtem Juden, crafft 
habenden Ambits, in Nahmen Ihrer Fürstl. Gn. des 
durch, hoch. Fürst und Herrn, Herrn Albrechts, Her¬ 
zogen zu Friedland, Rom. Kay. Maytt. Kriegs Raths, 
Cammerers, Obristen zu Prag und General Ob risten 
Veklthaubtmans, meines gnädigsten Fürsten und 
Herrn, nechstf olgende Freyiheitten und Privilegien 
erthailet: 
Vorsz erste, dasz er in der Statt Friedland seine 
Wohnung suchen und aldar seinem Belieben nach, 
ohne einiges Menschen Hinderung wohnen, auch aller 
Freyheiten und Privilegien der gemeinen Burger¬ 
schafft zu Friedland genüssen möge. Dauon er dann 
jährlich 12 fl. zu geben und in das Fünstl. Rendtschrai- 
ber Ambt zu Friedland einzulegen schuldig sein soll. 
Vors ander, wird obgeisagtem Juden frey gelassen, 
alle Handel und Wandel, mit offenen Laden, wie 
breuchlich, in der Statt Friedlandt zu halten, auch 
vor sein Hausz frey zu schlachten, ohne 
einiges Menschen impediment oder Verhinderung. 
Und weiln ihne Moyse Jacoben frembde aldar an¬ 
langende Juden in solcher seiner Handthierung impe- 
diren, auf ihn Schuldbrieffe machen und selbigen mit 
manichi altigen Partiten in frembde Handel intriciren 
und verwirren möchten, alsz wird ihme Moysi Jacob 
hiemit die Gnade erzeiget, dasz er wegen eines fremb- 
den Juden nit dörffte antworten oder in die Verhafft 
gehen er habe sich dann selbest verschrieben. 
Gelanget derowegen im Nahmen höchst mehrge¬ 
dachter Ihrer Fürstl. Gn. unszers gnädigsten Landes- 
fürsten und Herrn an meniglichen bevorausz den 
Haubtmann und Officirer der Herrschafft, auch Bur¬ 
germeister und Rathmanne der Statt Friedland, der 
Ambts Befehl, ihne Moysen Jacob Juden, bey obge- 
saczten ertheilten Gnaden frey, unperturbirter und 
unverbrüchlich verbleiben zu lassen, auch denselben 
darbey in allen Pucten und Clausuln zu sehüczen und 
zu handhaben, damit er solches geruhiglich ieczt und 
in künfftig genüsisen und solcher Donation sich frucht- 
barlich freyen möge. 
Zu Uhrkund dessen ist dieses Patent mit eigener 
Handtschrift und angedruckten Secret Insiegel be¬ 
kräftiget 35). 
Über das weitere Schicksal dieses jüd. Insassen er¬ 
fahren wir noch, daß ihm im J. 1628 ein Patent erteilt 
wurde, „übers Pagament zu wechseln, über welches 
sie ihn schützen lassen wollen64. Da der Auschank 
fremden Branntweins mit drakonischer Strenge be¬ 
straft wurde, wurde auch Moyse Jacob mit Gefängnis 
belegt. Es wurde noch einem zweiten Juden der Auf¬ 
enthalt bewilligt. Es scheint, daß die beiden sich auch 
gemeinschaftlich geschäftlich betätigten. Darauf weist 
eine Bitte des Friedländer Schloßhauptmannis an das 
Feldmarschallamt hin. „Es gelanget an den Herrn Ca- 
pitain Mein dienstlich Ersuchen, mir die geneigte 
Cortesia zu erzeigen und einen Passzettel auf zwei 
Juden so allhier zu F. unter Ihr fürstl. Gn. ansässig 
seien, deren Namen Mohse Jacob und Daniel Moyses 
auszubringen, damit sie sicher und ungehindert in das 
kaiserl. Lager undt unter dero Armee handeln und 
wandeln möchten mit Zuführung allerhand Viktualien 
und anderer Sachen.44 Im J. 1633 erfuhren sie eine 
„Spolierung44 im Dorfe Einsiedel. Deshalb sollten die 
Einwohner, falls ihnen etwas zu Ungebühr abgenom¬ 
men wurde, zu Schadenersatz angehalten werden. Also 
sollte man sie sonst gegen Soldatengewalt und unbil¬ 
lige Erschwerungen in Schutz nehmen. 
Basse wi durfte allwöchentlich aus den fürstl. 
Renten in F. einige hundert Gulden abheben, Ende 
1632 ließ ihn der Schloßhauptmann wissen, daß er sein 
„Begehren wieviel alle Montag zusammengebracht, vor 
eine ziemliche Torheit erachte, sintemallem ich bei 
dieser beschwerten unruhigen Zeit nit wissen kann, was 
ein jedweder armer Untertaner im Beutel habe.44 Bas¬ 
se wis Beviollmächtiger, Martin Pülz in F., weigerte sich 
eines Tages die für ihn reservierten Gelder entgegen 
zu nehmen und er mußte nach andern Vertrauensper- 
sonen Umschau halten. Feher 1633 ordnete der Lan¬ 
deshauptmann an, daß die Auszahlung an die Bassewis 
nicht mehr aus den Friedländer Renten erfolgen, son¬ 
dern die monatliche Quote am bestimmten Tag un¬ 
fehlbar nach Jicin abgeliefert werden solle. Die Basse¬ 
wis wohnten anscheinend eine Zeit lang in F., wo sie 
wohl auch eine Wollniederlage unterhielten 36). 1841 
wohnen die Brüder Pinkas und David Grünwald, 
Branntweinpächter der Herrschaft in F. Wahrschein¬ 
lich bildeten sie eine Gesellsehaftsfirma. Pinkas war 
Familiant in der Vallimirziter Herrschaft, Groß-Roho- 
setz, Kreis Bunzlau. In der Trauungsmatrik der isr. 
K. G. Turnau befindet sich bei David G. die inter¬ 
essante Eintragung: „Ehekonsens auf den Betrieb des 
Ackerbaues erteilt.44 1856 hatte in Wiese bei F. Hein¬ 
rich Beck eine Meierhofspacht inne. Anfang der 60er 
Jahre ließ sich in F. der jüd. Arzt Dr. Straschnov 
nieder. 
DEUTSCH-GABEL. 
Es besteht schon über ein Jahrtausend und isit eine 
der ältesten, wenn nicht gar die älteste Stadt Nord- 
Iieichenberg 38 
500
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.