Volltext: Die Juden und Judengemeinden Böhmens in Vergangenheit und Gegenwart I. (1 (1934) ;)

Zeichens Fleischer, in Sch. geboren, jetzt 68 Jahre; 
schlachtet für die Juden und handelt in Leder; 
Schutzgeld 4 fl. 
IX. Die Witwe nach Sigmund Brumml, 77 Jahre 
alt, treibt keinen Handel, sie wird von ihrem Sohne 
Lebl Brumml ernährt; Schutzgeld 20 fl. 
X. Jakob Salomon oder jüdisch Koppl Santi, 38 
Jahre; hausiert auf den Dörfern. Früherer Besitzer 
Lazar Bloch. 
XI. Brandstelle des Pinkas Wolf, derzeit Brannt¬ 
weinbrenners in Neuhaus. Schutzgeld 12 fl. Vormals 
David Lebl, dann sein Sohn Salomon. 
XII. Joachim Jacob, 65 Jahre, ist Bezirks-Juden- 
richter und lebt von der Besoldung, die ihm das Amt 
einbringt. Vor ihm war Wolf Pinkas hier. 
XIII. Mandl Wolf Lebl, derzeit Pächter der Brannt¬ 
weinbrennerei zu Chudenitz; hat sein Haus seinem 
verheirateten 22jährigen Sohne Joisef abgetreten. 
XIV. Jakob Lazar Bloch, Inmann, 42 Jahre, 
schenkt Branntwein in der Stadt. Das Haus, die Ger¬ 
berei genannt, gehört der Witwe Susanne Fürth, 
zahlt 34 fl. Schutzgeld. Im Jahre 1745 wohnten hier 
Kaufmann Salomon und Layer Lebl. 
XV. Salomon Bloch, 50 Jahre, hausiert auf den 
Dörfern. Schutzgeld 12 fl. 
XVI a. Abraham Bloch, 56 Jahre, schlachtet zum 
Verkauf. 
XVI b. Dieses Haus hat im J. 1739 Wolf Pinkas, 
als die Juden in ihre eigene Gasse übersiedelten, von 
einem gewissen Schneider gekauft, hat drin gewohnt, 
da er für sein in der Stadt gelegenes Haus einen Käu¬ 
fer suchte. Als dann die Obrigkeit dem Pinkas wieder 
ein Dekret auf ein Haus in der Stadt gab, verkaufte 
er dieses den Gebrüdern Salomon und Abraham 
Bloch6). 
Im J. 1782 hatte die Herrschaft von den Schwi- 
hauer Juden folgende Einkünfte: 
Schutzgeld von 15 Familien . . . 178 fl. 
Zins vom jüdischen Friedhof ... 10 „ 
Zins von der Lohgerberei .... 34 „ 
Rindszungenzins 5 ,, 
Gewürzzins 2 ,, 24 kr. 
Fleischbankzins 50 „ 
zusammen . . 279 fl. 24 kr. 
Zu einem denkwürdigen Vertrag kam es in der 
Chudenitzer Kanzlei am 15. Jänner 1789 in Gegen¬ 
wart des Oberamtmannes Friedl, des Schwihauer Ju¬ 
denrichters Salomon Kohner, der Juden Jusne Ba- 
rednis und David Wachtl. Es drehte sich um das Haus 
der Witwe Susanna Fürthin (I, jetzt Nr. 199). Wie 
erwähnt, gehörte es ehedem dem Bürger Wenzel Mar- 
sálek, der es am 10. Aug. 1759 teilweise an den Juden 
Adam Fürth verpachtete. Da aber bei Marsálek fünf¬ 
mal Feuer auskam7), mußte der Eigentümer die Stadt 
verlassen und die Herrschaft kaufte das Haus mit 
Dekret vom 7. Juni 1764 (Vertrag vom 7. Juni 1765) 
um 400 fl. zu einer Lohgerberei. Es hatte eine einzige 
einfache Stube, zwei kleine Gewölbe, Kammern und 
schadhaftes Dach und es ruhten darauf folgende La¬ 
sten: alljährlich nomine fictitii (Gewerbesteuer) 36 kr., 
4 Tage zu Schnittzeit städtische Robot laut Privile¬ 
gien, Zins von einer eisernen Kuh zur Lokalwidmut 
4 kr. 3 den. Um diesen Preis ließ die Herrschaft das 
Haus dem Juden Adam Fürth hin, der in seinem 
Häuschen in der Judengasse für sein Gewerbe zu we¬ 
nig Platz hatte, mit der Bedingung, auf eigene Kosten 
dabei die nunmehr schon herrschaftliche Lohgerberei 
zu erneuern und gegen einen Jahreszins von 24 fl. zu 
übernehmen. Für die anderen mit dem Hause verbun¬ 
denen Verpflichtungen wird er neben dem Schutzgeld 
im Betrage von 10 fl. noch im Dezember jährlich 1 fl. 
28 kr. in die herrschaftlichen Renten entrichten, ins¬ 
gesamt also 35 fl. 28 kr., und unterliegt keinen 
Lasten, namentlich keiner Robot. Adam erfüllte alles 
— und als er im J. 1769 starb, vermachte er sein 
Vermögen der Susanna. Ihr brannte im J. 1773 das 
Haus ab. Sie baute es kostspielig auf, verbesserte das 
Geschäft und das Haus, denn sie kaufte am 9. April 
1788 von ihrem Nachbarn Wenzel Fiser um 210 fl. 
einen 28 Ellen 14 Zoll langen und 12 Ellen breiten 
Platz zu. So ließen es ihr die Herren im Rate in die 
Stadtbücher als schuldenfreies Eigen verbüchern. Um 
Streitigkeiten vorzubeugen, verpflichtet jetzt die 
Fürthin sich und ihre Nachfolger: 1. den Zins von 
der Gerberei in die herrschaftlichen Renten in der 
angedeuteten Summe zu entrichten; 2. beim Geschäft 
die landesfürstlichen Vorschriften und Satzungen 
genau zu beobachten; 3. niemand Verdächtigen bei 
sich zu beherbergen und in Dienst zu nehmen; 4. isich 
selbst gut zu betragen, ebenso ihre Hausleute, und 
mit den jüdischen und christlichen Nachbarn nach 
Möglichkeit gut auszukommen; 5. mit Feuer und 
Licht wachsam umzugehen; 6. ihr Haus nur mit obrig¬ 
keitlicher Bewilligung zu verkaufen; 7. auf eigene 
Kosten den im Hofe gegrabenen Brunnen allezeit 
sorgfältig zu betreuen und instandzuhalten. 
Damals gehörten nach der josefinischen Einteilung 
zur Schwihauer J. G. außer den einheimischen noch 
die Juden aus folgenden Orten: Chudenitz, Pollin, 
Grillendorf, Drslawitz, Dolan, Przedslau, Miecholup, 
Tyrol, Obitz, Porici, Nedanitz, Mlynec, Strzebitschen, 
Hraz, Habartitz, Brzeskowitz, Schepadl, Mezholez, 
Kbell, Puschberg, Nezditz, Tietietitz, Myslowitz, Wit- 
kowitz, Petrowitz, Boleschin, Kamejk, Lusice, Chotzo- 
mysch'l, Zdaslaw, Wlci, Mallinetz, Wëckowicz, Ausi- 
lau, Zinkow, Ruppau, Kydlin, Luzan, Czernikau, 
Skotschitz, Zeleny und aus — Klattau. da diese 
königliche Stadt nach dem Dekret vom 5. August 
1747 unter jene 35 Städte in Böhmen gehörte, die für 
die Juden gesperrt waren, d. h. sie durften sich nicht 
darin niederlassen, ja sich nicht einmal eine einzige 
Nacht aufhalten8). 
Sch. wurde zum Mittelpunkt der Juden in weitem 
Umkreis, denn hier war die Schule, eine hübsche 
Synagoge und die Matriken. Zur Schule kamen hier 
die Kinder aus den genannten Ortschaften, nament¬ 
lich im Winter wohnten sie hier sogar bei Christen 
um einen mäßigen Entgelt. Eine Schule bestand in 
Sch. bereits am 10. Juli 1664. Im J. 1737 suchte die 
jüd. Gemeinde bei der Gräfin Isabella M. Gzernin 
um die Erlaubnis nach, anstelle der alten Judenschule 
und des Betraumes, der ihnen 70 Jahre lang im Dach- 
raume eines Glaubensgenossen gedient hatte, von 
Holz und baufällig, isodaß er bei den Versammlungen 
leicht zusammenbrechen könnte, einen neuen von 
Stein aufbauen zu dürfen. Die Gemeinde bittet um 
unentgeltliche Beistellung von 8 Stämmen und 
V2 Schock Latten und um 2000 Schindeln gegen Er¬ 
satz des Macherlohnes à 1 fl. 10 kr. Die Gemeinde 
weist in demütigen Worten darauf hin, daß die Herr¬ 
schaft von den Juden eine Jahreseinnahme von 
225 fl. 24 kr. erzielt. Mit Dekret dd. Chotzomyschl 
am 12. August 1737 erhielten sie die Erlaubnis unter 
der ausdrücklichen Bedingung, die neue Schule dort 
aufzubauen, wo die alte gestanden. Die Herrischaft 
gibt ihnen jedoch nichts umsonst, da die Judenge¬ 
meinde soviel Mittel habe, um alles zu bezahlen. Sie 
bauten auf einer steinernen Untermauer eine hölzerne 
Schule auf, die ihnen i. J. 1773 niederbrannte. Im 
Svihov 4 
345 
Schwihau
	        
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