Volltext: Die Juden und Judengemeinden Böhmens in Vergangenheit und Gegenwart I. (1 (1934) ;)

Widmungsurkunde fruchtbringend angelegt worden 
und es besteht nun das Stiftungsvermögen gegenwär¬ 
tig, und zwar mit dem Tage der Bestätigung des Stift- 
brief es, in Nachfolgendem: 
1. In dem ob der Domäne K. landtä flieh sicher¬ 
gestellten Jahresbetrage des jeweiligen P. T. Domä- 
nenbesitzers mit 115 fi. C. M. oder 120 fL 75 kr. 
ö. W. auf Grundlage der im Hauptbuche lit. K. torn 
XVIII. fi. 233 einverleibten Widmung sur hunde vom 
14, November 1843. 
2. In dem laut der auf Grundlage dieser Urkunde 
ausgestellten Erklärung vom 26. F eher 1879 ob der 
Realität NC. VII. der K. G. in K. laut Bescheides des 
k. k. Bezirksgerichtes Plan vom 8. März 1879, Z. 
1931, pfandrechtlich sichergestellten Jahresbeiträge 
der K. G. in Kuttenplan mit 100 fi. C. M., 105 fl. 
österr. Whrg. und 
3. in dem durch die Vakatur des Rabbinerpostens 
entstandenen Kapitale pr. 6000 fl. nom., bestehend 
in der Papierrente Staats-Obligation dto. Wien> 
1. August 1882, Nr. 127.136, lautend auf die Kutten- 
planer Rabbiner Stiftung pr. 5000 fl., und in der Pa¬ 
pierrente-Obligation dto. Wien. 1. Mai 1883, W. 
38.770, lautend auf dieselbe Stiftung pr. 1000 fL, 
welche beide Papierrente-Obligationen auf den Na¬ 
men der Stiftung vorschriftsmäßig vinkuliert sind. 
Nachdem auf diese Art die Jahresbeiträge und das 
Vermögen der Stiftung vorschriftsmäßig sicherge¬ 
stellt und das Stiftungsvermögen bei der K. G. in K. 
gehörig in Empfang und Aufbewahrung genommen 
worden ist, und da die Stiftung mit dem Erlasse des 
hohen k. k. Min. f. Cultus und Unterricht vom 
28. Juli 1878, N. 10.705, genehmigt und mittelst Ent¬ 
scheidung des hohen k. k. Verwaltungsgerichtshofes 
vom 5. Jänner 1883, Z. 2533, aufrecht erhalten wor¬ 
den ist, so nehmen wir diese Stiftung an und ver- 
pflichen uns, für uns und unsere Nachfolger im Be¬ 
sitze und Amte darüber zu wachen, daß vom J. 1884 
an die von dem Stiftungsvermögen pr. 6000 fl. ent¬ 
fallende jährliche Nutzungen dermal im effektiven 
Betrage pr. 252 fl., dann die Jahresbeiträge per 
120 fl. und 105 fl. dem in der Widmungsurkunde be¬ 
stimmten Zwecke, das ist dem nach den Bestimmun- 
gen dieser Urkunde anzustellenden Rb. und Religions¬ 
lehrer zufallen sollen, welche aber auch die Eingangs 
angeführten, in der Widmungsurkunde enthaltenen 
Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, soweit sie 
mit den gegenwärtigen oder künftig erscheinenden 
gesetzlichen Bestimmungen über das Schul- und Un¬ 
terrichtswesen vereinbarlich sind, zu erfüllen haben 
wird. 
Die Stiftung tritt mit dem 1. Jänner 1884 ins Le¬ 
ben. Der mit diesem Tage über das Stiftungsvermö¬ 
gen per 6000 fl. Nom. etwa vorhandene bare Geld¬ 
rest soll dem vor dieser Zeit allenfalls anzustellen¬ 
den Rb. ausgefolgt werden. 
Die Auslagen der Stiftungsbrief er richtung werden 
aus dem i. J. 1883 einfließenden Einkünften der 
Stiftung bestritten. 
Die Konkursausschreibung hat über Wegfall des 
herrschaftlichen Kuttenplaner Direktorialamtes die 
K. G. in Kuttenplan auf Kosten der Stiftung zu be¬ 
sorgen, die Konkursausschreibung ist, wenn sie nicht 
zur Besetzung der Rabbiner stelle führt, in angemes¬ 
senen 75er Terminen nicht über ein Jahr hinaus, in¬ 
solante zu wiederholen, bis die gestiftete Rabbiner¬ 
stelle nach den Bestimmungen des Stiftsbriefes be¬ 
setzt wird. 
Wir gefertigten geloben und verpflichten uns für 
uns und unsere Nachfolger für stete Auf re cht er hab 
tung der Stiftung und für die Sicherheit des Stif¬ 
tungsvermögens nach besten Kräften zu sorgen, mit 
demselben ohne Genehmigung der kompetenten Stif¬ 
tungsbehörde keine Änderung vorzunehmen, für die 
rechtzeitige Einhebung der Nutzungen des Stiftungs¬ 
vermögens und der Jahresbeiträge und für deren Ver¬ 
wendung zu dem in diesem Stiftsbriefe festgesetzten 
Zwecke zu sorgen, überhaupt alle darin enthaltenen 
Anordnungen getreu und gewissenhaft zu erfüllen. 
Urkund dessen sind von diesem Stiftsbriefe vier 
gleichlautende Exemplare verfaßt, allseitig gefertigt, 
von zwei Zeugen mitgefertigt worden und soll eines 
bei der hohen k. k. Statthalterei, das zweite bei der 
k. k. Bezirkshauptmannschaft in Plan, das dritte bei 
der Domänenkanzlei in K. und das vierte bei der 
israel. K. G. in Kuttenplan aufbewahrt werden. 
So geschehen, Kultenplan am 14. August 1884. 
H. Graf von Berchem-Haimhausen. 
Siegfried Klein, Zeuge. Adam Rus, Zeuge. 
Im J. 1861 stiftete Graf Cajetan von Berchem- 
Haimhausen „aus Anlaß der Geburt des durchlauch¬ 
tigsten Kronprinzen Rudolf, k. k. Hoheit44, einen 
durch Abtretung verschiedener Rentenausstände ge¬ 
bildeten Spezial-Armenfond für die jüdischen Insas¬ 
sen der zur ehemaligen Herrschaft Kuttenplan ge¬ 
hörig gewesenen Orte Kuttenplan und Dürrmaul, im 
Betrage pr. 1307 fl. 67 kr. ö. W. 
Die Oberaufsicht über die Gebarung und Verrech 
nung dieses Spezialf ondes wird dem Herrn Lokalrb. 
übertragen; dem daher die jedesmalige Einsicht¬ 
nahme in die Rechnung gestattet werden muß, und 
ohne dessen Vorwissen keine Armenbeteilung, sowie 
überhaupt keine Ausgabe gemacht werden darf. 
Die hochherzigen edlen Taten der Grafen Berchem- 
Haimhausen sind hiedurch genügend dokumentiert. 
Im Tempel befindet sich noch heute beim Altar 
ein altes Kanapee, auf dem der Graf und die Gräfin 
am Jom Kippur zu sitzen pflegten. 
Das Jahr 1872 war für die Juden von K. ein Un¬ 
glücksjahr. Am 14. Oktober um 7 Uhr früh brach im 
Hause des Juden Leopold Semler Nr. XIII in der Ju¬ 
dengasse Feuer aus. Zum Glück herrschte jedoch 
Windstille. Nichtsdestoweniger breitete sich das Feuer 
rasch aus, da sämtliche Häuser aus Holz waren. Bin¬ 
nen einer Stunde stand die westliche Reihe in Flam¬ 
men und es brannten acht Häuser nieder, und zwar: 
Nr. Vili, IX, X, XI, XII, XIII, XIV und das dem Ju¬ 
den Löwy gehörige Haus in der gegenüberliegenden 
Häuserreihe. Auch der Tempel fing zu wiederholten 
Malen Feuer. Mit Ausnahme von zwei Juden ver¬ 
kauften die Eigentümer ihre Brandstätten an Christen 
und wanderten teils nach Plan, teils nach Amerika 
aus. Anstoßend an den Tempel befindet sich in der 
Judengasse ein großes, einstöckiges Haus Nr. 17, das 
beute noch die Aufschrift trägt: „Ludwig Low y.44 
Dieses Haus gehört schon seit längerer Zeit der Kut¬ 
tenplaner Herrschaft; es ist das Geburtshaus des be¬ 
rühmten Domherrn Doktor Johann Emanuel Veit h, 
geb. am 10. Juli 1787, gest. am 6. November 1876 
in Wien. Der Kuttenplaner Graf Max von Berchem 
ließ an diesem Hause eine Gedenktafel anbringen. 
Im ältesten Matrikenbuche vom J. 1784 der K. G. 
Kuttenplan lesen wir Seite 6, Post 4, von Rb. Abra¬ 
ham Stern folgende Eintragung: „Mendel, Sohn 
der Eltern Bendikt und Bräundl Veith, geb. am 
22. Juli 1787 in K., Haus Nr. V. Pathe Samuel Löwy, 
Zeuchenhändler.44 Seite 14 derselben Matrik erfahren 
wir, daß dieser Benedikt Veith Religionslehrer war. 
In der Heimatkunde von G. Weidl, L. Hammer 
und MUDr. M. Urban wird folgendes erzählt: „In 
der Türe auf der Westseite der St. Annakirche, un- 
( hodová Planá 6 
340 
Kuttenplan 6
	        
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