dikt, Markus Rosenfeld, Salomon Kann, Rachl Ro¬
senbaum, Jacob Lederer, Kaim Lederer, Salomon
Benedikt, Delle, Joachim Pleier, Abraham Schwalb,
Markus Mayer, Low Beer, Gottlieb Benedikt, David
Mosser, Israel Ullmann, Karoline Lederer, Simon
Strauß, Salomon Mayer, Sara Offner und Benedikt
der jüngere, Moses Singer, Philippine Rosenfeld mit
ihrem Mann (!), Margarethe Fischer, Bermann Be¬
nedikt, Bernard Schwalb, Lazar Mosser „mit Bewil¬
ligung ganzjährig44.
Trotz alledem trieben die Juden als Kurgäste ge¬
meldet ihren Handel ruhig weiter, so daß am 5. No¬
vember 1834 die Anzeige erstattet wurde, daß die
Juden, obwohl sie nur als Kurgäste angemeldet er¬
scheinen, „demohngeachtet ihren Hausierhandel mit
Ausnahme des Lazar Mosser, welchem die Bewilli¬
gung zur Traiteurnahrung auch für den Winter er-
theilt wurde, hierorts ununterbrochen betreiben4'.
Am 27. Januar 1835 kam eine neue Kundmachung,
K. zu räumen „für alle sich hierorts aufhaltenden
Israeliten mit Ausnahme des Traiteurs Lazar Moser44.
Sofort reagierten die Betroffenen mit einer Flut von
Gesuchen, aber nicht an die Stadt, sondern ans Kreis¬
amt. Die Gesuche machten immer ihren Weg zum
Karlsbader Magistrat, dessen Antwort stets die
gleichlautende war: Hinweis auf das Privilegium vom
J. 1499, das die Lichtenstädter Juden seit 1799 im¬
mer wieder zu umgehen trachten, so daß der Ma¬
gistrat Jahr für Jahr einschreiten müsse.
Das J. 1836 verläuft etwas ruhiger, wenn es auch
nicht an einzelnen Ausweisungen fehlt. Aber am
9. Dezember des J. 1836 müssen wieder 14 Juden
den Ausweisungsbefehl erhalten und am 10. Januar
1837 klagt Marktaufseher Riedl in bewegten Wor¬
ten, daß „nichtsdestoweniger alle verzeichneten Glie¬
der dieser Judenfamilien Tag täglich auf den Gas¬
sen herumziehen und so auf diese Art der an sie er¬
lassenen Verordnung spotten und der Polizeyaufsieht
ins Gesicht lachen44. Ebenso ist der Kurgebrauch wie
immer nur Deckmantel. „Bei den benannten Um¬
trieben der Juden und dem Einverständnisse jener
Bewohner Karlsbads, bei welchen sich diese einge-
miethet haben, ist es nicht möglich, die sämtlichen
Juden einer strengeren Kontrolle zu unterziehen,
wenn nicht durch anderweitige Maßregeln ihrem Ein¬
schleichen Schranken gesetzt wird.44
Die Jahre 1838 und 1839 bilden den Höhepunkt
in diesem so einförmigen und doch so entsetzlichen
Kleinkrieg.
Am 4. Januar werden 11 Juden als stabil in K.
wohnhaft gemeldet. Diesmal ging der Magistrat et¬
was milder vor. Der Polizeiwachtmeister Markgraf
wurde beauftragt, zu eruieren, ob unter den Juden,
die Aufenthaltsbewilligung haben, deren Familien
aber Karlsbad räumen müssen, nicht auch kleine
Kinder wären, die füglich von ihren Eltern nicht
getrennt werden dürften. Am 10. Februar meldet
Markgraf, es sei nicht der Fall. Der Wilhelmine Be¬
nedikt, deren Kind später erkrankte, wurde der Auf¬
enthalt bis 1. April bewilligt, dem Moses Löwenstein
ebenfalls aus demselben Grunde; auch der Sophie
Kohn, die von einem toten Kinde entbunden wurde.
Am 16. Februar werden wieder 10 Juden beauf¬
tragt, die Stadt binnen 48 Stunden zu verlassen. Am
3. März waren sie aber noch immer da.
Ende Oktober hub der Tanz von vorne an. Dies¬
mal erging auch eine Kurrende an die Ärzte, „sie
wollen bei Ausstellung der Krankheitszeugnisse für
jene israelitischen Individuen, die sich außer der
Kurzeit und unter dem Yorwande hier aufhalten, als
brauchten sie die hiesigen Heilquellen, mit größter
Strenge und Gewissenhaftigkeit vorgehen und jeden
dieser Patienten nach Entlassung aus der ärztlichen
Behandlung anher namhaft machen. Hierdurch allein
wird man in den Stand gesetzt, die sich außer der
Kurzeit unbefugt und zahlreich hier aufhaltenden
Israeliten (dermalen 71) der gesetzlichen Anordnung
nach von hier wegzuweisen'4. Der Magistrat forderte
ferner, daß das Zeugnis nur ein in Karlsbad prakti¬
zierender Arzt ausstelle, daß ferner in dem Zeugnis
gesagt werde, welchen Brunnen der Betreffende zu
trinken habe und wie lange er bleiben müsse. So¬
dann forderte der Magistrat die einzelnen Bürger
auf, ihre Judenparteien zu delogieren, bei 10 fl.
Strafe. Trotzdem enthält das Verzeichnis vom 30. Ok¬
tober noch 9 Juden, die sich unbefugt in der Stadt
aufhielten. Nun erhielt die Polizeimannschaft den
Auftrag, der schärfsten Wachsamkeit sich zu be¬
fleißen, da die Juden besonders unter dem Vorwand,
zu hausieren, länger in Karlsbad bleiben. Sollte ein
Arzt das Zeugnis erteilen, der eine oder andere dürfe
das Zimmer nicht verlassen, muß er erklären, wann
er transportabel sein dürfte.
Am 3. November erging abermals ein Erlaß an alle
Israeliten und die Bürger, daß jeder von diesen, der
einen unbefugt hausierenden, oder einen Hausierer,
der sein Warenlager in K. habe, anzeigt, ein Dritteil
des Strafbetrages zur Belohnung erhalte. Auch nach
Schlackenwerth ergeht eine Zuschrift an das Direk¬
torialamt, die Juden von Lichtenstadt aufmerksam
zu machen, daß sie in K. keine Handelsgeschäfte be¬
treiben dürfen.
Die letzte Vertreibung der Juden aus K. kann trotz
ihrer dreijährigen Dauer, sie zog sich von 1853 bis
1855 hin, nur als kurze Unterbrechung der immer
stärker zunehmenden Einwanderung der Juden an¬
gesehen werden. Aus der ganzen Umgebung wan¬
derten, vorläufig die wohlhabenderen, Juden nach
Ke Die Folge war bald das Verlangen, eine eigene
Gemeinde bilden zu dürfen, mit eigenem Friedhof
und eigenem Bethaus. So ging denn am 22. Feber
1864 an das Bezirksamt in K. ein Gesuch ab.
Auf Grund der Rückäußerung der Stadt hat die
Statthalterei das Gesuch der Karlsbader Judenschaft
abschlägig beschieden. Darauf reichten die gewähl¬
ten Vertreter der Judenschaft eine neue Eingabe am
13. Juni 1864 bei der Statthalterei ein.
Das Gesuch war unterschrieben von: Simon Bene¬
dikt, Bernard Schwalb, Lazar Moser, Salomon Knöp¬
felmacher, Gottlieb Lederer, Gottlieb Mayer, Ber¬
mann Benedict, Isai Löbl und Daniel Hirsch.
Alle Bemühungen zur Errichtung der Filialge¬
meinde scheiterten teils an dem Streben der K. Ju¬
den, eine gewisse Selbständigkeit und Unabhängig¬
keit doch durchzusetzen, teils an dem Wunsch der
Lichtenstädter, die zahlkräftigen K. nicht zu ver¬
lieren. Infolge dessen reichen die K. im Mai 1868
abermals ein ausführliches Gesuch bei der Statthal¬
terei ein um Bewilligung, eine eigene Gemeinde zu
gründen, welches am 23. August 1868 von der Statt¬
halterei einen abschlägigen Bescheid sandte.
Am 7. November 1868 rekurrieren die Vertreter
der K. Judenschaft gegen diese Entscheidung der
Statthalterei an das Ministerium.
Lange mußten die K. Juden auf die Erledigung
ihres Rekurses warten. Erst am 13. Februar 1869
wurde der Bescheid von der Bezirkshauptmannschaft
unterschrieben und alsbald den Vertretern der Ju¬
denschaft zugestellt. Es war der Sieg auf allen Li¬
nien:
Karl. Vary 4
258
Karlsbad 4