Volltext: Die Landeserbämter und die Erbhuldigungen in Österreich ob der Enns

B. Oberst-Erbland-Würdenträger in Österreich ob der Enns 
13. Oberst-Erbland-Hofmeister 
Das im Jahre 1570 errichtete Erbhofmeisteramt erhielten die 
Jörger zu Tollet, Freiherm zu Kreußbach. Die Jörger waren 
eifrige Protestanten und beteiligten sich führend an der Rebel¬ 
lion zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges, weshalb sich Kai¬ 
ser Ferdinand II. das Erbamt zur Disposition vorbehielt und 
es 1626 den Grafen von Meggau verlieh, die jedoch schon 1644 
erloschen sind. 1648 wurden die Ungnad Grafen von Weißen- 
wolff, die Erben des Helmhard Jörger, mit dem Erbland-Hof¬ 
meisteramte belehnt. Nikolaus Graf Weißenwolff hat dieses 
Geschlecht 1917 im Mannesstamme beschlossen. 
Das Hofmeisteramt war das vornehmste Erbamt und hatte, 
wenn es mit den anderen Ämtern beim Landesfürsten bedient 
wurde, den Vorrang vor allen anderen. 
Funktion des Oberst-Erbland-Hofmeisters: Er bedient sein 
Amt mit einem goldverzierten Stabe. 
A. f. N. Ö., D. Karton 2595, Lehen; o. ö. L. A., Geheimes Archiv 193; 
Wurmbrand; o. ö. und n. ö. Siebmacher. 
14. Oberst-Erbland-Kämmerer 
Das erste selbständige Erbamt für das Land ob der Enns war 
das Erbkämmereramt, mit dem König Ferdinand I. 1535 den 
Johannes Fernberger, anfangs Geheimen Sekretarius Kaiser 
Karls V., später Vizedom in ob der Enns, den höchsten landes¬ 
fürstlichen Beamten und Leiter der Finanzverwaltung im Lande, 
begnadete. Diese Belehnung bedeutete eine Bevorzugung eines 
Beamten gegenüber den ständischen, vielfach dem Protestantis¬ 
mus ergebenen Familien. Die Fernberger wurden übrigens 
später ebenfalls Protestanten; bei der Erbhuldigung 1658 mußte 
das Erbkämmereramt durch Achaz von Hohenfeld bedient wer¬ 
den, da kein Fernberger der katholischen Religion zugetan war. 
Nach dem Erlöschen der Fernberger von Eggenberg 1671 be¬ 
lehnte Kaiser Leopold I. mit Gabbrief von 1672 die Grafen 
(später Fürsten, primogenitur) Lamberg mit dem Erbkämmerer¬ 
amt samt allen Rechten und Zugehörungen, wie sie die Fem- 
berger zuletzt am 13. Juli 1654 und am 7. September 1665 zu 
Lehen empfangen hatten. Worn diese Rechte und Zugehörun 
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