Volltext: Die Landeserbämter und die Erbhuldigungen in Österreich ob der Enns

Enns entstandenen Rebellion teilhaftig machten, behielt sich 
Kaiser Ferdinand II. das Erbamt zu seiner Disposition vor 
und belehnte hiemit 1625 die Fürsten von Eggenberg, deren 
letzter 1717 verblichen ist. Noch im gleichen Jahre wurden 
die Grafen und Herren von Starhemberg mit dem Erbmar¬ 
schallamte belehnt. 
Der Erbmarschall hatte einst verschiedene militärische Vor¬ 
rechte und Pflichten und reiche Bezüge.16 Seit 1449 waren die 
Herrschaften Ober=Wallsee in ob und Senftenberg in unter der 
Enns mit dem Marschallamte verbunden. 
Letztbelehnter: Ernst Rüdiger I. Fürst Starhemberg. 
Funktion des Oberst-Erbland-Marschalls: Er reitet mit dem 
bloßen Schwert und mit abgedecktem Haupte vor dem Landes¬ 
fürsten zur und von der Kirche, steht in der Kirche während 
des Heiligen-Geist-Amtes links vom Landesfürsten (zwischen 
dem Hochaltar und dem Throne) und bei der Erbhuldigung 
rechts vom Landesfürsten mit dem bloßen Schwert. 
A. f. N. ö., D. Karton 2593, Lehen; o. ö. L. A., Geheimes Archiv 193; Vancsa 
I. 461, 503, II. 73, 458; Wurmbrand; Sava; Wretschko; n. ö. und o. ö. Sieb¬ 
macher; Amtskalender. 
2. Oberst-Erbland-Stallmeister 
Das Erbstallmeisteramt, für unter der Enns von Kaiser Fer¬ 
dinand I. errichtet, erhielten 1559 die Freiherren, später Grafen, 
von Harrach, die 1627 von Kaiser Ferdinand II. auch als Erb¬ 
stallmeister in ob der Enns bestellt wurden. 
Letztbelehnter: Otto Graf Harrach. 
Funktion des Oberst-Erbland-Stallmeisters: Er hilft dem 
Landesfürsten auf das Roß und vom Roß und geht beim Kir¬ 
chenzuge vor der Erbhuldigung links vom Landesfürsten. Zum 
Zeichen seines Amtes trägt er einen Stab in der Hand. 
A. f. N. ö., D. Karton 2595, Lehen; Wurmbrand; Hoheneck; o. ö. Sieb¬ 
macher; Amtskalender. 
3. Oberst-Erbland-Truchseß 
Zwischen 1188 und 1269 werden die Herren von Seefeld, die 
später sich von Feldsberg nannten, als Erbtruchsesse in Öster¬ 
reich erwähnt. Im Jahre 1276 wurden die Herren von Puch¬ 
heim mit dem Erbtruchsessenamt belehnt, das ihnen jedoch 
19 Siehe Kurz und Sava. 
10
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.