Volltext: Die neue Familie [70]

Bedeutung, die von den Finanzpolitikern zu beantworten wäre. 
Mir scheint die Gründung einer Familienversicherung mit Selbst¬ 
verwaltung unter staatlicher Aufsicht der geeignete Weg zu sein. 
Den Vorschlägen, welche ich in folgendem zu machen gedenke, ist 
diese Lösung zugrunde gelegt. Damit erhebt aber die vorgeschlagene 
Lösung keineswegs die Prätension alleiniger Richtigkeit und Durch¬ 
führbarkeit. 
Die Grundlinie für eine solche Familienkafse würde etwa 
folgendermaßen aussehen: 
A. Von der Gründung 
Es wird von Rechts wegen eine Familienversicherung ge¬ 
gründet, über welche die Reichsbehörden ein weitgehendes Aufsichts¬ 
recht ausüben. 
8. Von den Beiträgen 
1. Jeder männliche und weibliche Reichsangehörige hat vom 
Tage des Beginnes eines regelmäßigen Verdienstes, spätestens 
von seinem 17. Lebensjahre an, einen regelmäßigen wöchentlichen 
Beitrag in diese Kasse zu leisten, welcher als sein Vermögen auf 
seinen Namen gebucht wird. 
2. Die Löhe dieser Beiträge muß in einem bestimmten Ver¬ 
hältnis zum Verdienst des Zahlungspflichtigen stehen, ähnlich wie 
die Beiträge zur Krankenversicherung. 
3. Verdient der Zahlungspflichtige bei seinem 17. Lebensjahre 
noch nicht, so richtet sich die Löhe des Beitrages nach dem steuer¬ 
baren Einkommen seiner Eltern oder, falls er keine Eltern mehr 
hat, nach seinem eigenen steuerbaren Einkommen. 
4. Außer diesen pflichtgemäßen Beiträgen kann jeder männ¬ 
liche und weibliche Deutsche freiwillige Beiträge auch schon vor 
und nach dem 17. Lebensjahr in die Familienkaffe leisten, die 
gleich den pflichtgemäßen auf sein Konto gebucht werden, und zwar 
bis zur Löhe von zusammen etwa 20000 Mark pro Person. 
5. Die Beitragspflicht dauert bis zur Geburt des ersten ehe¬ 
lichen Kindes des Kontoinhabers oder, falls dieselbe nicht eintritt, 
bis zu dessen Tode. Für das Beitragsrecht gilt keine Zeit¬ 
bestimmung. 
C. Von der Verzinsung 
Den erzielten Gewinn verteilt die Familienversicherung nach 
folgenden Grundsätzen:
	        
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