Volltext: Die neue Familie [70]

Auch an Gegenständen für die wirtschaftliche Ausbeutung 
durch das neue Versicherungsorgan, die „Deutsche Familienver¬ 
sicherung", dürfte es nicht fehlen. Man könnte die Bergwerke, 
die Privatversicherung (Lebens-, Anfall- und Laftpflichtversiche- 
rung usw.), die Elektrizität, die Kolonien, Landelsmonopole mit 
Petroleum, Kaffee, Tee usw. in Vorschlag bringen. 
Jede Familie würde dadurch zum Mitglieds dieser Familien¬ 
versicherung gemacht werden, daß schon jeder Ledige, einerlei, ob 
männlichen oder weiblichen Geschlechtes, zu wöchentlichen Bei¬ 
trägen gezwungen würde, deren Summe erst vom Tage der Ver¬ 
ehelichung an der neugegründeten Familie als Familienbesitz an¬ 
gerechnet wird. Derselbe darf natürlich weder pfändbar noch 
veräußerlich, noch rückzahlbar sein, sondern soll einen 
gewissen eisernen Bestand der Familie bilden: eine 
Art Familienfideikommiß, einen Besitz, der niemals 
verloren werden kann. Er soll auf alle Fälle der Familie 
einen wenn auch bescheidenen Notpfennig gewähren. 
Es muß ferner jeder Familie gestattet sein, diese gesicherte 
Grundlage der Existenz durch Fleiß und Sparsamkeit innerhalb 
gewisser Grenzen zu vergrößern. Das ist ein bevorrechtigter 
Zwangsbesitz, der durch freiwillige Beiträge erhöht werden kann. 
Dadurch würden alle Vorteile, welche der Privatbesitz für die 
Gesellschaft in sich schließt, erhalten und noch mehr gefördert werden. 
Für die Verteilung des erzielten Gewinnes müßte ein dop¬ 
peltes Prinzip gelten. Ein Teil des Gewinnes wäre zu einem 
feststehenden mäßigen Zinsfuß im Verhältnis zu dem jeder Familie 
gehörigen Mitbesitz zu verteilen. Was darüber hinaus erzielt 
wird, wird auf die einzelnen Familien, ohne Rücksicht auf die 
Löhe des betreffenden Guthabens, allein nach Maßgabe der An¬ 
zahl der vorhandenen, noch nicht erwachsenen Kinder verteilt in 
der Weise, daß, je größer die Kinderzahl einer Familie ist, daß 
auch desto größer die auf die betreffende Familie fallende jährliche 
Quote sein würde. Anverheiratete Personen kommen nicht in den 
Besitz ihrer Zinsen, dieselben werden vielmehr bis zur Verheiratung 
zum Kapital geschlagen, um ihren dereinfiigen Familienbesitz um 
so ausgiebiger zu gestalten. 
Ob der Staat diesen Betrieb direkt selbst in die Land nehmen 
oder zur Selbstverwaltung eine Familienversicherung ähnlich den 
Krankenkassen gründen würde, ist eine Frage rein finanztechnischer
	        
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