Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und die oberösterreichischen Täufergemeinden in den Jahren 1525 - 1531

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seinem unbilligten fürnehmen abzustehen, sich selbst zu. bedencken, und sein 
aufsgangen wesentliche Bücher und Geschrifften zu revociren, dafs ihme aufs 
Löbl. Exempel der heil. Vätter zu Behaltung seiner Seel, Ehr und Leibs ge- 
wifslich folgen wurde. Solches alles aber bey ihm unachtbar und unangesehen 
gewesen, und sich darüber mit ungebührlichen Worten hören lassen, darumben 
die Kayserl. Mayestät samt allen Churfürsten mit zeitlichen Rath und guter 
Vorbetrachtung beschlossen, gedachten Martinum Luther [von wegen solcher 
seiner Bücher unchristlicher Lehr von Gemeinschafft der Christgläubigen ab- 
zusöndern, zu verwerfen, und in Acht zuthun, auch dieselben sein und seiner 
Anhänger und Nachfolger Büchlein sambt andern unziemlichen Gemählen und 
Briefen zu drucken, sail zu haben, zu kauffen, zu verkaufen, zu lesen und zu 
behalten bei schweren Poenen zu verbieten wie das alles und mehrers nach 
Längs und mit mehrern Ausdruck in denselben Seiner Kayserl. Mayestät 
Edict nothdürftiglich und gründlich angezeigt und erklärt ist. 
Dahin Wir Uns hiemit gezogen, und dieselben Edict wiederumb verneuert 
haben wollen. Welche Wir auch durch Unser Neben-Mandat mehrmahlen zu 
halten befohlen, darzu nachfolgend sambt andern Fürsten und etlichen Bott- 
schafftern zu Regenspurg demselben Edict nachzukommen, und in allen andern 
unsern Landen zugeleben, und darein geleibter Vereinigung vergleicht und 
entschlossen. 
Wie dann von uns beschehen, und solche Mandata zu mehrmalen publicirt 
worden seyn. Demselben nach Wir Uns gäntzlich zu euch allen und jeden 
als unsern gehorsamben und verpflichteten Unterthanen versehen, und keinen 
zweiffel gesetzt hätten, ihr wurdet euch also darinnen, wie euch wohl gezimt 
und zu gestanden, gehorsamblich, und solchen Kayserl. Majestät auch Unsern 
Mandaten gemäfs, erzeigt und gehalten haben, so werden Wir doch berichtet, 
ist auch fast am Tage, dafs vorberührt verführisch frembde Lehren an 
etlichen und viel Orthen nicht allein nicht abgestellt, sondern in stätige 
Mehrung und Auffnehmung gewachsen, und insonderheit neue erschröcklich 
unerhörte Lehren, die Uns von wegen der unverschambten Gottslästerung 
nicht zu offenbaren, noch zu melden seyn, und Wir mit gantz beschwärlichem 
Gemüth vernommen haben, auffkommen: unter welchen die Verneuerung der 
Tauffe, und Mifsbrauch des hochwürdigsten Sacraments defs zarten Fron- 
leichnambs Christi begriffen, und das noch viel ärger ist, von etlichen, so dem 
Carlstadio, Zwinglio, und Oecolampadio und derselben Anhängern nachfolgen, 
gar verworffen, verläugnet, freventlich und verächtlich davon geredt; dafs 
weder der heil. Leichnamb Christi, noch sein Blut im Sacrament des Altars 
unter der Gestalt Brods und Weins seye. Dieweil aber nun offenbar und am 
Tage ist, dafs die Taufe von Zeit der Aposteln in Gemeinschafft der heiligen 
Christlichen Kirchen bifsher, wie die noch durch die gantze Christenheit im 
Gebrauch, gehalten, auch nicht wider, sondern mit dem Evangelio ist; darzu 
vor viel hundert Jahren (*) die Wider-Tauffe nicht allein von den heiligen 
Vättern, die ihren Glauben mit ihrem ehrbaren guten Christlichen Leben und 
Blutvergüsssn bewährt haben: sondern auch von den Kayserlichen Rechten, 
wie die Geschrifft auszeigt, für ketzerisch verdambt, dargegen aber der 
(*) Hier stehet in der Edit bey Luth: falsch: für zwey hundert 
Jahren.
	        
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