Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und die oberösterreichischen Täufergemeinden in den Jahren 1525 - 1531

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könne. Er könne wohl auch freier und ungebundener sein, denn 
er habe nicht Weib noch Kind. 
Die erste von Bünderlins Schriften ist, wie uns bereits be 
kannt, unter seiner persönlichen Redaktion, 1529 in Strafsburg 
erschienen. Vielleicht hat der Buchdrucker Balthasar Beck da 
selbst, der zu den Wiedertäufern zählte, sie gedruckt. Dasselbe 
dürfte bezüglich der noch im selben Jahre ebendaselbst er 
schienenen zweiten Schrift Bünderlins gelten, welche den Titel 
führt: 
„Aus was ursach sieh Gott in die nyder gelassen und in 
Christo vermenschet ist, durch welchen und wie er des menschen 
fall in im selbst den gesanndten Messias versunnt und wider 
pracht hat. Rom 11 denn aus in und durch in und in in sein 
alle ding.“ 
Weitere Schriften Bünderlins sind in den Jahren 1530 und 
1531 gleichfalls in Strafsburg erschienen, die eine unter dem 
Titel: „Erklärung durch Vergleichung der biblischen geschrifft, dafs 
der Wassertauff sampt andern äufserlichen gebräuchen in der apo 
stolischen Kirchen geübet, on Gottes befelch und zeugnifs der 
Geschrifft von etlichen dieser Zeit wiederrefert wird. Sintemalen 
der Antichrist allzehand nach der Apostel abgang verwüst hat. 
Welche Verwüstung dann bis an das ende bleibt,“ die andere 
betitelt: „Cläre Verantwortung etlicher Artikel, so jetzt durch 
irrige geister schriftlich und mündlich ausschweben von wegen 
der Ceremonien des neuen Testamentes, als Predigen, Tauffen, 
Abendmal, Schrifft etc. zu trost und stark wahrhaften Christen 
newlich ausgangen. Auch betreffend Christi Befelch seinen jüngern 
gethan und die ausgiessung des heiligen geistes, gegründet in 
heiliger Schrift“. 
Eine fünfte Schrift: „Ein gemayne einlaytung in den aygent- 
lichen Verstand Mosi und der Profeten, wie man sie lesen und 
ire Allegorien mit dem newen Testament vergleichen und aufs 
legen soll. An vielen und den nothwendigsten Punkten gemehrt, 
gebefsert und von newen corrigirt. Mit der Dannenthuung der 
letzten Clausulen, so aus Unverstand vordem dran gehenkt ist, 
I. Thessalo V, den geist lescht nit aufs, Weifsagung verachtet 
nit, prüfet alles und das gut behaltet“, erschienen im Jahre 1529 
ohne Angabe des Druckortes, Druckers und Verfassers, ist der 
Form und dem Inhalt nach so eng verwandt mit den Biinderlin-
	        
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