Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und die oberösterreichischen Täufergemeinden in den Jahren 1525 - 1531

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Leonhart von Lichtenstein in Nikolsburg gewesen sei. Er begehrt, 
so es Gott zuläfst, hinab (den Rhein hinab?) zu reisen. 
Bald nach den aus Anlafs der besagten Pasquill-Affaire vor- 
genommenen Verhaftungen wurde eine Versammlung von Wieder 
täufern in Hanns Brüchen, des SchifFmanns Haus aufgehoben und 
die Teilnehmer dingfest gemacht 1 ). Unter ihnen befand sich 
abermals der Notar Fridolin Meiger, dann Hans Bertel, ein Weber, 
Leex, ein Hobelmacher, Claus Bruder, ein Schiffmann, sämtlich 
aus Strafsburg, weiters Hanns Seibel, ein Schneider aus Augsburg, 
Wilh. Reublin aus Rottenburg am Neckar und wieder Hanns 
Bünderlin aus Linz. Aus den Verhören der Verhafteten erfahren 
wir, dafs mehr als 100 Flüchtige nach Strafsburg gekommen seien, 
wo sie in verschiedenen Bürgershäusern ihre Konventikel abhielten. 
Viele von ihnen haben die Wiedertaufe erst in Strafsburg em 
pfangen. Die Ceremonie fand in einem Rheinarme vor dem 
Metzgerthore statt. Über das Bekenntnis der Verhafteten geben 
ihre Verhöre wenig Aufschlufs. Alle stellen in Abrede, dafs sie 
Aufruhr im Sinne gehabt und die Weiber gemein gehabt haben. 
Unter ihnen haben jedenfalls der Strafsburger Bürger Fridolin 
Meiger und der Österreicher Hanns Bünderlin eine hervorragende 
Rolle gespielt. Ersterer, der insbesondere eines Buches wegen, 
das er in den Konventikeln vorgelesen hat, zur Rede gestellt 
wurde, giebt an, dafs das Buch Hanns Fischer gemacht habe, . i 
und dafs es in Strafsburg gedruckt worden sei. Er sagt weiters, 
dafs sich die Brüder an dem Grufse: „Gott grüfse dich, Schwester 
oder Bruder, der Friede sei mit dir“ erkannten. Meiger schwur 
Urfehde und wurde begnadigt, seine Complicen nach mehr oder 
weniger lang dauernder Kerkerhaft aus der Stadt verbannt. 
Johann Bünderlin, vernommen am Dienstag post Judica 1529, 
hat gestanden, dafs er das Büchlein gemacht und die Brüder zu 
sammenberufen habe und zu Augsburg getauft worden sei. So 
dürftig diese Angaben sind, können wir doch so viel daraus ent 
nehmen, dafs er damals sich zu den Wiedertäufern zählte und in 
ihren Kreisen die Stelle eines Sendboten oder Apostels einnahm, 
denn nur diese pflegten bei ihrer Ankunft an Orten, wo sich 
Täufergemeinden befanden, dieselben um sich zu versammeln, um 
l ) Die Verhörsprotokolle dieser Verhafteten befinden sich gleichfalls im 
Thomasarchiv zu Strafsburg unter dem Titel: Auszug aus den Strafsburger 
Ratsprotokollen, beginnend mit 18. März 1529.
	        
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