Volltext: Das Bildungswesen im neuen Deutschland [37]

Das Volk der Denker und Dichter ist heute die stärkste 
Militärmacht der Welt. Es weiß, welchen Anteil seine Denker 
und Dichter haben an dieser Entfaltung äußerer Macht, es fühlt 
mit berechtigtem Stolz den inneren Zusammenhang seiner Bil¬ 
dung und seiner Wehrhaftigkeit und schöpft daraus die uner¬ 
schütterliche Zuversicht, jeder Übermacht gewachsen zu sein. 
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And trotzdem gibt es noch Wünsche für das Bildungswesen 
im künftigen Deutschland? 
Gewiß! Viele und inhaltreiche! 
Was ihm trotz seiner Vorzüge noch mangelt, ist die Ein¬ 
heitlichkeit; und wir empfinden gerade jetzt diesen Mangel um so 
stärker, weil er im Gegensatz steht zu der Einheit und Einigkeit 
der ganzen Nation. 
Es fehlt die, wenn man so sagen soll, territoriale, und es 
fehlt die innere, organisatorische Einheitlichkeit. 
Das deutsche Bildungswesen untersteht nicht dem Reich und 
trägt darum noch viele Züge aus der unerfreulichen Vergangen¬ 
heit von Deutschlands politischer Zersplitterung. Zwar ist alsbald 
nach der Begründung des Norddeutschen Bundes das Bedürfnis 
hervorgetreten, im Bundesgebiete das höhere Schulwesen wenig¬ 
stens in den Grundzügen einheitlich zu regeln. Eine auf An¬ 
regung der Bundesregierung 1868 in Berlin veranstaltete Kon¬ 
ferenz verlief aber ergebnislos, und das mag mit ein Grund 
dafür gewesen sein, daß in Art. 4 der Neichsverfaffung das Schul- 
wesen nicht mit unter diejenigen Angelegenheiten aufgenommen 
worden ist, die der „Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reichs" 
unterliegen. Das Reich hat also von allem Anfang an auf 
eigene Schul- oder Bildungspolitik verzichtet, es hat das ganze 
Gebiet der einzelstaatlichen Gesetzgebung überlassen — oder wenig¬ 
stens überlassen wollen. Denn es hat sich bald gezeigt, daß die 
grundsätzliche Ausschließung aller Schulpolitik aus der inneren 
Reichspolitik unmöglich war. Zunächst nötigte das Berechtigungs¬ 
wesen die Reichsregierung, sich mit Fragen der Schule zu befassen. 
Nach § 90 der deutschen Wehrordnung werden die Lehranstalten, 
die Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein¬ 
jährig-freiwilligen Militärdienst ausstellen dürfen, vom Reichs- 
Muthesius, Das Bildungswesen im neuen Deutschland 2 17
	        
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