Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

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Franz Brosch, 
(Abb. 15). Ihr damaliger fachtechnischer Name war Schlag. Nach 
dem obersten Genossenschaftgrundsatze „Gleiche Leistungen — 
Gleiche Rechte“ zerlegte man den Schlag in eine Schar band 
förmiger Lüsse. Die vorerst hölzernen Gehöfte stellte man an die 
Straße. Der Lus war der Mindestboden des Gutes und die nicht 
weiter zerlegbare Einheit, aus der größere Güter gebildet wurden. 
In unseren Gegenden wurde an der Unzertrümmerbarkeit des Haupt 
gutes bis heute treu festgehalten 235 ), sehr im Gegensatz zu anderen 
deutschen Gegenden (Auseinanderentwicklung). 
Als wesentlichstes Zubehör des herrschaftlich-genossenschaft 
lich bereitgestellten Mindestbodens hatte das Dorf das Recht, in 
seiner Umgebung Nachrodungen durchzuführen (Zulusscharen und 
Gmainen in Nebengewannen) und durfte der Einzelne in der Breite 
seines Luses in den Wald hinein roden (gefräste Infänge). 
Die Einheit des Gründungsluses im Hauptgewann zusammen 
mit seinem Anspruch auf die Fräsung seines Infanges und seinen 
Teilrechten an den Nebengewannen bildete die Waldhufe der gro 
ßen Erschließungszeit. Im Hinblick auf seinen besonderen Werde 
gang vom Mindestrechteck zur mehrgewannigen Flur kann unser 
Waldhufendorf als Entwicklungstype gelten. Sie wurzelt in der 
Umbildung der Eigentumsrechte. Der immer in der gleichen Rich 
tung wirkende wirtschaftliche Druck forderte Intensivierung. Damit 
verlangte er den Abbau der Gmainen, d. h. die Ausbildung der vor 
liegenden Entwicklungstype. Ihr Werdegang erscheint nicht um 
kehrbar. 
Alle Nachrodungen sowie die Loslösung der Gmainwälder aus 
den Herrschaftsforsten wurzeln im Infangwesen. Im ersten Jahr 
hundert der Nachrodungen wurden mehrfach an Dörfer neue Lus 
güter nach Baumannsrecht angeschichtet (Anschlußgüter). In den 
Waldteilen zwischen den Gründungsschlägen aber kam es später 
(bis ins 17. Jahrhundert) zur Errichtung neuer Einzelhöfe mit alter 
tümlich aussehenden Blockfluren. Hand in Hand mit der Mehrung 
des Nutzlandes durch die Nachrodungen ging die Errichtung neuer 
Mühlen und Hämmer. 
So schwanden in mehrhundertjähriger Arbeit die Wälder zwi 
schen und nahe den Gründungsschlägen in unregelmäßiger Weise. 
Das einfache, herbe Landschaftsbild der ersten Zeit, die Jugendform 
des Amtes, wurde zerstört, und schließlich zwischen 1570 und 
1800 (S. 251) ein Sättigungszustand erreicht. In Summe über 
235 ) Das Urbar c. 1440 weist als Ausnahmen nur fünf Güter zu V2 und ein 
Gut zu 3 /4 Lus aus (S. 280). Das Urbar 1571 zählt 7 Halblusgüteln. Durch die 
übrigen Gutsstellungen sinkt die Bodengröße nicht unter einen Lus.
	        
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