Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden. 
297 
c. 1440 
1828 
c. 1440 
Grabenwiesen 
Mitterfeld 
Urbar Nr. I B a 
Burgrecht Nr. 
Urbar Nr. 1 B a 
54, 55 
24 
i 
25 
81 — 42 
25 — 36 
2 — 12 
13 — 22, 11 
30 
37 
14 
10 
29 
28 
38 
39, 40 
15, 16, 18 — 20 
(2 (16 d), 6-8, 
1 26, 27 
21 
1 
22 
56 
Urbar Nr. I B a 4, 5, 12, 23, 24, 48—53 dienen bloß 2 d. Ihnen kann kein 
Burgrecht zuerkannt werden, denn dieser kleine Dienst könnte nur 
auf das Achtel einer Breite Bezug nehmen. So schmale Burgrechte 
aber hat es nie gegeben. Es handelt sich wohl um Kleinhäuser von 
Handwerkern 187 ). 
Wir sehen für 1440 eine geschlossene Masse von 41 Burgrech 
ten vor uns. Die Gesamtmächtigkeit ihrer beiden Scharen berech 
net sich für 1828 auf 21 volle Breiten 188 ). Für 1440 aber besitzen 
wir darüber eine unmittelbare Nachricht in den Worten: „Item von 
erst 20 purkchrecht vnd ain halbs von yeden 16 d facit 10 ß 24 d“ 189 ), 
d. h. kurz und bündig, daß eine Gesamtmächtigkeit von 20 x / 2 Voll 
breiten, jede mit 16 d ( 3 / 8 des Dorflus-Dienstes) Dienst, in bürger 
lichem Besitz war 190 ). 
Diese Ziffer von 20 1 / 3 bis 21 kehrt wieder in der Aufzählung 
der Bürger, die dem „eehafften tayding von 1435 191 ) beiwohnten. 
Es waren dies der Richter und 21 Bürger. Und noch in viel späterer 
Zeit, als das Taiding längst durch den Rat ersetzt war, werden all 
jährlich am Thomastag des alten Jahres 192 ) der Richter und am 
Drei Königstag des neuen Jahres 193 ) 19 Bürger in die Marktver 
tretung gewählt, nämlich 12 Ratsbürger, 1 Gmainvorsprecher und 
187 ) Prot. 1635, fol. 156’, 1634, fol. 124’: Sie sind meist nur „mit Lichtfenstern 
vnd Tachtropfen vmbfangen“. 
188 ) Der Unterschied gegenüber den S. 258 errechneten 26 Breiten erklärt 
sich aus der Nichteinrechnung von Nr. 13, 17, 21, 22, 23, 39, 40, 41 (3/1+3/2+ 
2/4=5), die teils der Gemeinde, teils Burgfriedern gehören. 
189 ) Urbar c. 1440, II Aa 1. 
1E0 ) Der Unterschied von Va Breite mag in Nr. 36 liegen, das damals viel 
leicht mit Nr. 17 ein durchlaufendes Spitalburgrecht bildete. 
191 ) Einleitung zur Ausgabe des Urbares von c. 1440 S. 312. 
192 ) Prot. 1656, fol. 1. 
193 ) Prot. 1634, fol. 128’.
	        
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