Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

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Franz Brosch, 
Wie zerfällt nun der Dorfboden in die einzelnen Gründe seiner 
fünfzehn Güter? Zur Beantwortung bedarf es der eingehenden Er 
örterung des Gefüges des Dorfbodens. 
Wir sehen das Land in der Hauptsache erfüllt von streifen- oder 
bandförmigen Gründen. Sie erscheinen gruppenweise zu bündeligen 
Scharen zusammengefaßt. Die Grenzlinien einer solchen Anordnung 
bilden einen Rost nach. Der Fachausdruck für sie ist Gewann 40 ). 
Der ortsübliche Name Feld 46 47 ) ist, als mehrdeutig, unverwendbar. 
Bei näherem Zusehen können wir zwölf Teile des Dorfbodens 
unterscheiden, von denen ihrer neun, A—D, F—K, rostförmig, also 
Gewanne sind. Teil E bildet eine Ausnahme. Er setzt sich aus nicht 
streifenartigen Gründen zusammen. Die kleinen Anhängsel L und M 
sind offensichtlich späte Hinzufügungen und haben mit dem orga 
nischen Gefüge unseres Dorfbodens wenig zu tun. Sie sind vermut 
lich nach der Geltungszeit des Infangwesens dazu erworben 
worden. (Siehe S. 292.) 
Das größte der Gewanne, das Hauptgewann (A), enthält fast 
alle fruchttragenden Gründe und stellt so den Hauptarbeitsplatz 
seiner Bewohnerschaft dar. Es ist die Kornkammer, der lebens 
wichtigste Teil des Dorfbodens. Sein überwiegender Teil liegt 
zwischen 700 und 750 m Seehöhe in mäßig bewegtem Gelände. 
Seine Nordgrenze ist ein Nebenwasser des Steinbaches, das von 
den Weidlüssen herabkommt, seine Ostgrenze erst die Rodl, dann, 
im Eck ansetzend, der schwache, vom Hause Nr. 12 kommende 
Wasserlauf. Diese beiden Grenzstrecken folgen also völlig ungerade 
ins Land geritzten Furchen. Anders die Süd- und Westgrenzen. 
Die südliche Gewanngrenze ist als Bandgrundseite eine lange, ein 
fache Linie, die Westgrenze eine aus kurzen Geraden gebildete 
Treppenlinie. Beide Grenzzüge ahmen in vereinfachender Weise 
die formenreicheren Naturlinien der Nord- und Ostgrenzen nach; 
sie sind ihr Schema. Die Gewannfläche erscheint entstanden durch 
Parallelverschiebung der geraden Südgrenze in Anlehnung an die 
naturgegebene Ostgrenze. Jede derart entwickelte Figur läßt sich 
auf dieselbe Weise auf ein flächengleiches Rechteck bringen, wie 
man ein unordentliches Bündel gleich langer Stäbe durch Aufstoßen 
in eine einfache, leicht zu berechnende Form bringt. 
Tatsächlich besteht nun das Hauptgewann (A) aus fünfzehn 
bandförmigen Grundstreifen, die es längsseitig westöstlich durch 
ziehen. Die Bänder sind untereinander gleich lang. Man kann sie als 
46 ) Gradmann, Siedlungswesen S. 32. 
47 ) Prot. 1649, fol. 59: „Halb luß inn der Zaglau, inn dem veldt gegen der 
Stiftung zwischen G. Z’s vnnd M. M.’s halb lüssen ligent, inn denn andern bee- 
den v e 1 d t e r n aber ann H. P.’s vnnd ermelten G. Z.’s halb lüssen stossent“.
	        
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