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Erich Trinks,
14. Jahrhunderts eingeführt wurde, zu welcher Zeit ja auch die Er
bauung der neuen Burg in Freistadt und die starke Befestigung
dieser Stadt geschah 242 ). Dann würde das ältere Register tief in
das 14. Jahrhundert hinabrücken, während das jüngere den letzten
Jahrzehnten desselben angehörte.
Bei den folgenden Ausführungen darf man Beweise auf Grund
mathematisch genauer Übereinstimmungen von vorneherein nicht
erwarten. Denn abgesehen von der Unbehilflichkeit und Ungenauig
keit der mittelalterlichen Buchführung überhaupt liegen zwischen
den Registern untereinander und dem Urbar ziemlich weite Zeit
abstände, innerhalb derer doch mannigfache Veränderungen vorge
kommen sein konnten und es auch sind. Den Beweis dafür bilden
die in den beiden Registern mit unregelmäßigem Dienst angeführten
Haidlüsse, deren es in A 35%, in B 20 gegeben hat; ihnen werden
wohl im Urbar die verschiedenen benannten unregelmäßigen Dienste
entsprechen, deren Anzahl —9 (a28; d3, 4, 5, 11, 13, 15; i2) —
jedoch um sehr viel geringer ist, als die der Register; infolge dieser
sehr beträchtlichen Unterschiede konnten sie weder bei der Anlage
der Tabelle, als auch bei den späteren Berechnungen berücksichtigt
werden. Außerdem werden die Zulüsse ausdrücklich von der Zäh
lung in den Summierungen ausgeschlossen (A d 16). Jedenfalls
zeigt sich darin ein Schwanken in den Rechts- und Besitzverhält
nissen, welches ziffernmäßig genau sich deckende Beträge in den
einzelnen Quellen ausschließt. Man muß sich daher mit sich gegen
seitig möglichst nahe kommenden Werten begnügen.
Das ältere Register (B) hat keine Hauptsumme. Doch läßt sie
sich wenigstens annähernd berechnen; hiebei muß man freilich
außer acht lassen, daß die für B b angegebene Summe von 3 S 28 -<3
gegenüber dem berechenbaren Betrag um 1 ß 21 *8 zu groß ist;
die Summe Bai läßt sich nicht überprüfen. Der Ertrag war fol
gender:
34 S 4 ß 9 S
1 S — ß — *3
— S — ß 14 $
3 8 — ß 28 £
II B a 1
2
5
B b 19
38 'S 5 ß 21 £
Von diesem Betrag aus lassen sich keine unmittelbaren Verbindun
gen zum jüngeren Register hersteilen.
Anders jedoch liegt die Sache bei diesem (A). Es weist als
eigene Gruppen aus die Burgrechte im Markt und die Dienste vom
242 ) Nößlböck I., Die Entstehung Freistadts in Oberösterreich, 80. Jahres
bericht des oberösterr. Musealvereines (1924) S. 15 f. — Dicht! K., Die Befesti
gung von Freistadt, Heimatgaue 11 (1930) S. 82.