Volltext: Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden

Das Leonfeldener Urbar. 
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so finden sich allenthalben Unterschiede gegenüber den Berechnun 
gen desselben, die mitunter sehr erheblich sind. 
In der Tabelle sollen die betreffenden Angaben zugleich als Über 
sicht über die Leistungen und das Erträgnis des Rodungsgebietes 
zusammengestellt werden, wobei bei den Dörfern die walzenden 
Gründe und gewerblichen Anlagen — Mühlen und Hämmer — aus 
geschieden und nach den rein landwirtschaftlich benutzten Grund 
stücken besonders in Rechnung gestellt werden, die unregelmäßigen 
Dienste von den Ödlussen usw. aber unberücksichtigt bleiben 
(zusammen 2 ß 29 -$). 
Von den 18 Teilsummen der Dörfer des Amtes (I A) stimmen 
nur 8 mit den Angaben des Urbares restlos überein. Bei den an 
deren 10 finden sich mehr oder weniger erhebliche Unterschiede. 
Könnte man die von h und q noch als Rechenfehler passieren lassen, 
so ist dies bei den übrigen ausgeschlossen. Die tatsächlichen Ge 
samtbeträge des Urbares sind: 251 Lüsse, 25 ft 2 ß 12 Geld 
dienst, 3 S 5 ß 28 iS Wachtgeld und 494 Käse. Hievon sind die 
beiden ersten Posten um 7 Lüsse und 2 'S 2 ß 11 $ geringer und 
die beiden letzten um 1 ß 29 und 24 Käse mehr als der Gesamt 
betrag der Teilsummierungen. Von dieser differiert die Haupt 
summe t des Urbares um 28 $ Gelddienst und 3 ß 22 £ Wacht 
geld, wie auch vom tatsächlichen Gesamtbetrag um 2 fi 3 ß 9 4 
Gelddienst und 1 ß 23 Wachtgeld; die Anzahlen der Lüsse und 
Käse sind in der Hauptsumme überhaupt nicht angegeben. 
Ähnliches beobachten wir bei den Burgrechten des Marktes 
(I B), wo zwischen der Summierung und dem tatsächlichen Betrag 
eine nicht geringfügige Differenz von IS 1 ß 6 $ besteht. 
Endlich weicht die Gesamtsummierung des Amtes (I C), welche 
die Gelddienste, Wachtgelder und Burgrechtsdienste umfaßt, um 
3 S 3 ß 21 von dem tatsächlichen Gesamtbetrag des Amtes ab. 
Alle diese Differenzen sind zu groß, als daß sie als bloße Rech 
nungsfehler können bezeichnet werden. Eine Möglichkeit, sie wenig 
stens teilweise zu erklären, scheint sich aus dem zweiten Teil des 
Urbares zu ergeben. 
Dem Urbar sind nämlich ungewöhnlicher Weise zwei Beilagen 
beigegeben, summarische Auszüge aus zwei älteren „Registern“, 
d. s. Urbaren, deren Zeitstellung untereinander und zum Haupturbar 
durch die Bezeichnung „alt“ (A), bezw. „gar alt“ (B) unterschieden 
werden. Zwar besteht keine Möglichkeit, sie genauer zu datieren; 
doch muß die Tatsache hervorgehoben werden, daß das ältere Re 
gister das Wachtgeld nicht kennt. Es wäre nicht ausgeschlossen, 
daß dasselbe infolge der immer mehr bedrohlich werdenden Lage 
an der österreichisch-böhmischen Grenze in der zweiten Hälfte des
	        
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