Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

Die neutralen Nord st aalen und der britische Handelskrieg 281 
(6. IX. 16) mitgeteilt, daß die britische Regierung keine Erleichterung für Lieferung von 
Waren an Schiffshändler oder ähnliche Personen bewilligen könne, die Eßwaren oder 
ähnliche Vorräte für Schiffe lieferten, die von oder nach Deutschland gehen oder im 
Handelsverkehr mit Deutschland stehen. 
Aber auch alle diese Maßregeln genügten England noch nicht. Am 1. August 1916 teilte 
„Aftenposten" mit, daß England alle Einfuhr von Fettwaren, Kolonialwaren, 
Getreide und Mehl gesperrt habe und am 12. September wurde amtlich bekannt 
gegeben, daß auch die Einfuhr von Ochsenfleisch, Häuten, Borax, Borverbindungen, 
Kakao, Thee, Kaffee, Nickel, Pech, Schaffellen, pulverisiertem Talkum, Teer und Teeröle 
bis auf weiteres gesperrt worden sei. Diese neuen Zwangsmaßregeln Englands, die 
vor allem die norwegische Einfuhr aus Amerika und anderen neutralen Ländern betraf, 
überraschte um so mehr, als man gerade in jenen Tagen den Abschluß der seit Mo 
naten zwischen der norwegischen und der englischen Regierung schwebenden Verhand 
lungen über Einfuhrvereinbarungen erwartet hatte. Da in allen Kreisen große Be 
stürzung und allgemeine Unsicherheit entstanden war, begab sich der Vorsitzende der 
Verproviantierungskommisston Pedersen mit Vertretern der norwegischen Landesvereinigung 
der Getreide- und Mehleinfuhrhändler Anfang Oktober 1916 nach London zu erneuten 
Verhandlungen über ein Einfuhrabkommen für Getreide, Kolonialwaren, Fettwaren und 
Futterstoffe, das nach einer Nachricht von „Nationaltidende" (11. XI. 16) Anfang 
November mit Gültigkeit vom 1. Oktober 1916 ab abgeschlossen wurde. Außerdem ist 
gleichzeitig auch die Frage der staatlichen Einfuhr geregelt worden. 
Unterdessen hatten die Verluste der norwegischen Handelsflotte infolge des Kreuzer 
krieges der deutschen Unterseeboote stetig zugenommen. Sie betrugen bis zum 10. Oktober 
1916 171 Schiffe von zusammen 235000 t mit einer Versicherungssumme von 84 Millionen 
Kronen. Etwa 140 Seeleute hatten dabei den Tod gefunden. Zur Beruhigung der 
Oeffentlichkeit ließ der norwegische Minister des Aeußeren der Presse am 11. Oktober 
1916 folgende Mitteilung zugehen: 
„Die norwegische Regierung hat bereits Verhandlungen mit der deutschen Regierung eingeleitet 
und wird dies auch künftighin tun wegen aller Fälle, in denen nach Erkundigungen der norwegischen 
Regierung gegen die Pflicht verstoßen wurde, unter allen Umständen Personen, welche sich an Bord 
der Schiffe befinden, in Sicherheit zu bringen, bevor daS Schiff versenkt wird. Alle Fälle von Ver 
senkungen norwegischer Schiffe, welche letzthin stattgefunden haben, und bei denen nicht deutlich hervor 
geht, daß hinlängliche Rücksicht auf die Sicherheit der Besatzungen genommen wurde, werden genau 
von der Regierung untersucht werden. Die Regierung wird dann in dem Umfange, in dem sich ein 
Anlaß dazu herausstellt, aufs neue bei der deutschen Regierung vorstellig werden wegen der Außer- 
achtlaffung der Jnnehaltung der völkerrechtlichen Bestimmungen seitens der deutschen Behörden und 
wird gleichzeitig die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung auf die Stimmung des norwegischen 
Volkes hinlenken, die schon durch die zahlreich einlaufenden Berichte von den Besatzungen norwegischer 
Schiffe geschaffen ist, die in kleinen Booten sich selbst auf dem Eismeere überlaffen worden sind. 
Die „Londoner Deklaration* gibt nur daS Recht, neutrale Schiffe, die in Beschlag genommen 
und der Konfiskation unterliegen, in den Ausnahmefällen zu versenken, wo sie nicht in Häfen ge 
bracht werden können ohne Gefahr für die Sicherheit des KriegSfahrzeugS oder ohne das glückliche 
Ergebnis der Unternehmungen des Kriegsschiffes zu gefährden. Die Regierung, die sich der Tatsache 
gegenübergestellt sieht, daß diese Ausnahmen zur Regel geworden zu sein scheinen, fällt es natürlicher 
weise schwer zu prüfen, inwieweit diese Bestimmung der „Londoner Deklaration" in jedem einzelnen 
Falle erfüllt worden ist. 
Die norwegische Regierung bekam indeffen, da in der letzten Zeit so viele norwegische Schiffe 
versenkt worden sind, die Versicherung, daß die deutschen Seestreitkräfte nicht gemäß besonderen In 
struktionen für die norwegischen Schiffe gehandelt haben in der Weise, daß diese anders als andere 
neutrale, Konterbande führende Schiffe behandelt werden sollten. Die norwegische Regierung bekam 
ferner die Versicherung, daß die deutschen 17-Boote auf ihrem Wege nach dem Eismeer nicht inner
	        
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