Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

280 Der Handelskrieg vom 8. Februar 1916 bis 1. Februar 1917 
gesellschaft zur Einstellung ihrer Fahrten ab 1. August 1916 gezwungen hatte, veran 
laßte es die norwegische Regierung am 18. August 1916 ein Ausfuhrverbot sämtlicher 
norwegischer Fischprodukte mit Ausnahme von Fischkonserven zu erlassen, eine Maß 
regel, die wie die bürgerliche Presse betonte, im Interesse Norwegens getroffen worden sei, 
die aber in der Tat nach Ausführungen des „Morgenblad" (23. VIII. 16) eine große 
Schädigung Norwegens bedeutete. Der Auskauf des Fischfangs in Norwegen, den 
England Ansang Juli 1916 durch eine Firma in Bergen mit einem Aufwand von über 
100 Millionen Kronen hatte durchführen lassen mit dem doppelten Zwecke, einmal 
Deutschland Fische vorzuenthalten und andererseits Rußland mit Fischen zu versorgen, 
war insofern erfolglos geblieben, als Tausende von Tonnen der Fische verdarben, weil 
Archangelsk durch Eis blockiert war und Schweden die Durchfuhr von Lebensmitteln 
verweigerte. So versuchte man durch das der norwegischen Regierung abgerungene Aus 
fuhrverbot das Ziel wenigstens insoweit zu erreichen, als sich Norwegen verpflichten 
mußte, nur einen geringen Prozentsatz, man sprach von 1b bis 20 Prozent, zur Aus 
fuhr nach Deutschland freizugeben. Gleichzeitig wurde in Bergen „The British Pur- 
chasing Agency" gegründet, die stch bereit erklärte, Fische und Fischprodukte zu den 
von der norwegischen Regierung im Einverständnis mit England festgesetzten Höchst 
preisen zu kaufen. 
Wie das Fischaussuhrverbot, das nach den Berechnungen norwegischer Ausfuhrhändler 
dem Lande einen Millionenschaden verursachte, so erfolgte auch das Ausfuhrverbot der 
norwegischen Regierung für kupferhaltigen Schwefelkies auf Kosten Norwegens, 
da es die ganze norwegische Grubenindustrie lahm zu legen drohte. Dieses Ausfuhrver 
bot war, nach den Ausführungen eines Berichtes der „Kölnischen Zeitung" (22. IX. 16) 
aus Christiania, folgendermaßen zustandegekommen: „Als Bedingung für die Freigabe 
der 3000 t amerikanischen Kupfers, die norwegische Elektrizitätswerke bereits vor 
Monaten in Amerika gekauft, bezahlt und verfrachtet hatten, die aber von den Eng 
ländern beschlagnahmt worden waren, verlangte England eine Kompensation in nor 
wegischem Schwefelkies im gleichen Werte. Nun stellten die 3000 t Kupfer einen 
Wert von 6 Millionen dar, die also durch norwegischen Schwefelkies „kompensiert" 
werden mußten. Der Preis für norwegischen Schwefelkies war aber damals in Deutsch 
land auf Kr. 1,75 für den Schwefelprozentsatz gestiegen, ähnliche Preise bezahlte 
Schweden, das den norwegischen Schwefelkies für seine Zellulosefabriken notwendig ge 
braucht. Aber zu diesem Preise durfte Norwegen nicht „kompensieren". Denn da Eng 
land auch hier den Preis bestimmte, und aus den spanischen Gruben, die meist in eng 
lischen Händen sind, zu nur 25 Oere so viel Schwefelkies bekommen konnte, wie es wollte, 
dürste nach Berechnungen norwegischer Sachverständiger so gut wie die gesamte Jahres 
erzeugung der norwegischen Gruben daraufgegangen sein, um diese 6 Millionen zu decken! 
Also die norwegischen Gruben wurden gezwungen, zu einem Preise an England zu 
liefern, der für sie zugrunderichtend wirken mußte, während anderseits jede Ausfuhr nach 
anderen Ländern, wo sie bis zum siebenfachen Preise erhalten könnten, unmöglich ge 
macht wurde. Das bezweckte ja aber England gerade. 
Aus demselben Grunde hat England das von der norwegischen Regierung beabsichtigte 
Ausfuhrverbot für Milch, vor allem kondensierte Milch und Trockenmilch, unter 
sagt, weil die norwegischen Milchfabriken mit englischem Kapital arbeiteten und haupt 
sächlich nach England ausführten." 
Ein weiterer Beweis dafür, wie systematisch England vorging, Deutschland von dem 
norwegischen Export abzuschneiden, ergibt stch aus einem Geheimzirkular, das die briti 
schen Konsulate Ende August 1916 an norwegische Kaufleute versandt haben, die sich 
mit Schiffsproviant befassen. In diesem Zirkular wurde nach der „Frankfurter Zeitung"
	        
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