Volltext: Der Völkerkrieg Band 12 (12 / 1918)

Die neutralen Nordstaaten und der britische Handelskrieg 279 
In welchem Grade es England allmählich gelungen war, Norwegen unter sein Joch 
zu zwingen, wie groß vor allem die Furcht war, die man in norwegischen Handels» 
kreisen davor hatte, England zuwiderzuhandeln, geht aus folgenden Einzelheiten hervor, 
die von der „Kölnischen Zeitung* (22. IL. 16) aufgezählt werden. „Norwegische Schiffs 
werften hatten sich in mehreren Fällen geweigert, obwohl sie im wesentlichen deutsches 
Baumaterial bezogen, deutsche Schiffe zu docken und auszubeffern, eben aus Furcht, 
dann auf die „Schwarze Liste" zu kommen. Schiffshändler oder andere Geschäfte, die 
Proviant oder sonstige Vorräte an Schiffe, die sich in Fahrt von oder nach Deutschland be 
fanden, verkauften, wurden von den britischen Konsulaten verwarnt, und es wurde ihnen ange 
droht, im Falle sie weiter an deutsche oder in deutscher Fahrt befindliche Schiffe lieferten, von 
England gesperrt zu werden. Die „Vacuum Oil Company" verlangte von den Reedern, 
denen sie Schmieröl lieferte, die Abgabe einer bindenden schriftlichen Erklärung, ihre 
Schiffe niemals zur Fahrt nach irgendeinem deutschen Hafen verwenden zu lassen, so 
lange der Krieg dauere, sowie daß ihre Schiffe überhaupt weder unmittelbar noch mittel 
bar zum Vorteil Deutschlands oder einer Person verwandt würden, die mit Deutschland 
Handel treibe. Der norwegische Reeder mußte sich weiter verpflichten, dem englischen 
Konsul die Kontrolle des Oeloerbrauchs an Bord seiner Schiffe jederzeit zu gestatten 
und zu diesem Zweck ihm Einsicht in die Decks« und Maschinen-Logbücher zu gewähren. 
Ja, der Reeder mußte den Beweis erbringen, daß das gelieferte Oel nur auf seinen 
Schiffen verwandt worden ist. Im Falle einer Uebertretung dieser Verpflichtungen war 
der 10 fache Wert der in Frage kommenden Menge Oel an das norwegische Rote Kreuz 
zu zahlen. Und weiter. Die Fischer oder die Einfuhrhändler, die Netze aus England 
oder unter englischer Kontrolle beziehen wollten, mußten ebenfalls vor einer norwegischen 
Ortsbehörde eine Erklärung unterzeichnen, die jedoch erst durch eine Beglaubigung seitens 
des norwegischen Finanz-Departements gültig wurde. Die Verpflichtung ging dahin, 
daß der Käufer die Netze nur auf seinen eignen Fischbooten benutzen, ferner den mit 
ihnen gefangenen Fisch in einem norwegischen Hafen löschen und dafür sorgen will, daß 
der Fisch und die aus ihm hergestellten Erzeugnisse nicht an einen Feind Englands ge 
langen. Dann erzwang England von der norwegischen Regierung die Zustimmung, daß 
englische Beamte in den norwegischen Margarinesabriken die Waren» und Rohstofflager 
jederzeit untersuchen durften. Vor allem aber versuchte England auch auf die norwe 
gischen Banken einen immer größer« Druck auszuüben, setzte alle Banken, die mit deutschen 
oder auch norwegischen Firmen, die auf der „Schwarzen Liste" standen, arbeiteten, 
ebenfalls auf die „Schwarze Liste" und hat die norwegischen Banken ausdrücklich da 
vor gewarnt, sich in irgendwelcher Weise mit der V. deulschen Kriegsanleihe zu befassen! 
(An dieser Stelle sei beigefügt, daß die längere Zeit vorher zwischen norwegischen, 
französischen und englischen Banken geführten Verhandlungen durch den Abschluß einer 
französischen Anleihe von 25 und einer englischen von 40 Millionen Kronen beendet 
wurden. Mit diesen Anleihen, die auf zwei Jahre abgeschlossen worden waren, hofften 
England und Frankreich ihrem Gelde in Norwegen einen festeren Kurs zu verschaffen.) 
Daß schließlich der norwegische Reederverband, wie „Verdens Gang" (28. VIII. 16) 
meldete, England 50 norwegische große, bis zu 5000 Tonnen haltende Dampfer für 
ein ganzes Jahr zur Beförderung von Bannware zwischen den alliierten Ländern zur 
Verfügung stellte, gehört ebenfalls in dasselbe Kapitel der norwegischen Abhängigkeit 
von England, das dadurch immer mehr auch den norwegischen Schiffsverkehr unter 
seine Aufsicht brachte und seinen reinen Kriegszwecken dienstbar machte." 
Aber all dieses Entgegenkommen von Seiten Norwegens vermochte Englands ziel 
bewußtes weiteres Vorgehen nicht aufzuhalten. Nachdem es durch Unterbindung des ge 
samten Güterverkehrs zwischen Norwegen und Island die Bergener Dampfschiffahrts
	        
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